Circular to the Post Offices, concerning the authority granted to the Chief Road Inspectors for issuing attestations for official letters. / Circular to the Post Offices, concerning the price of the stock exchange list and some journals.
1819-06-22 · Circulair · 1819 · 1819_06_22
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78 1819. 66. Circulair an die Postcomtoire, betr. die den Ober-Land- wege-Inspectoren ertheilte Befugniß zur Ausstellung von 22. Jun. 66. 1819. 22. Jun. 67. Attesten über Dienstbriefe. Dem Königl. Postcomtoir - wird hiedurch Folgendes zur Nachricht und Nachachtung zu erkennen gegeben. Zufolge Königl. allerhöchster Resolution vom IIten d. M. ist den beiden Ober:Landwege:Inspectoren in den Herzogthümern Schleswig und Holstein für die Dienstbriefe, die sie an Behörden in ihren Amtsdistricten absenden, und von selbigen empfangen, die Befug niß zur Attest Ertheilung bewilligt worden, woraus dann folgt, daß der Ober:Landwege: Inspector im Herzogthum Schleswig auch nur in die: sem Herzogthum, und der Ober: Landwege: Inspector im Herzogthum Holstein nur in diesem Herzogthum die Befugniß zur Attest-Ertheilung für Dienstbriefe ausüben könne. Generalpostdirection, den 22sten Jun. 1819. 67. Circulair an die Postcomtoire, betr. den Preis der Liste der Börsenhalle und einiger Zeitschriften. Dem Königl. Postcomtoir - wird hiedurch Folgendes zur Nachricht und Nachachtung zu erkennen gegeben. 1) Da nach einem Bericht des Justizraths Albrecht zu Hamburg der Preis der Liste der Börsenhalle vom bevorstehenden isten Jul. an jährlich um 2 Rthlr. Cour. (3 Rbthlr. 19 rbß.) erhöhet worden ist: so wird dem Königl. Postcomtoir aufgetragen, ihm dafür von solcher Zeit an jährlich, mit Inbegrif des moderirten Postgeldes, 19 Rbthlr. 20 rbß. zu bezahlen; wohingegen die Abonnenten 22 Rbthlr. 42 rbß. zu entrich: ten haben.
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79 1819. 2) Vom bevorstehenden isten Jul. an ist der Preis des Journals for Politik, Natur: og Menneskekundskab zu 9 Rbthlr. 78 rbß. jähr: 22. Jun. 67. lich herabgesetzt worden, wovon 9 Rbthlr. der Postcasse auf die gewöhn: liche Weise zur Einnahme zu berechnen sind, und die übrigen 78 rbß. die dem Königl. Postcomtoir zukommende Distributionsgebühr aus: machen. 3) Gleichfalls sind vom isten Jul. an für die Kisbenhavns nyeste Aftenpost von den Abonnenten 8 Rbthlr. 14 rbß. zu bezahlen, wovon 7 Rbthlr. 32 rbß. der Postcasse zur Einnahme zu berechnen sind, und die übrigen 78 rbß. dem Königl. Postcomtoir als Distributionsgebühr zufallen. Generalpostdirection, den 22sten Jun. 1819.
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