Circular to the Post Offices, concerning 1) the tariffing of money shipments between the Duchies and Denmark, 2) the valuation of all money shipments in coin by value.

1819-07-13 · Circulair · 1819 · 1819_07_13

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1819.
80.
zwischen den Herzogthümern und Dännemark von einem und demselben
Absender an einen und denselben Empfänger versandt werden, diese 13. Jul
Geldversendungen in Uebereinstimmung mit dem Circulairschreiben der
Generalpostdirection vom 16ten Jun. v. J., gesammelt unter eins zu
tariren sind.
2) In Anleitung geschehener Anfragen, ob bei den Geldversendun
gen in Münze die Tare nach dem Werth oder Gewicht zur Anwendung
gebracht werden solle, hat die Generalpostdirection, mit Rücksicht auf die
in der, dem Placat vom 25sten April v. J. angehängten Tabelle Lit. C.
am Schlusse vorhandene Vorschrift, daß, wenn die Tare nach dem Ge
wicht höher sey, als die Tare nach dem Werth, dann erstere Tare be
folgt werden müsse, diese Sache in nåhere Erwägung gezogen, und sie
findet sich veranlaßt, unter Aufhebung dieser Bestimmung, hiedurch
festzusehen, daß alle Geldversendungen in Münze, ohne Unterschied, nach
dem Werth taxirt werden sollen.
Generalpostdirection, den 13ten Jul. 1819.

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