Circular to the Post Offices, concerning 1) the tariffing of money shipments between the Duchies and Denmark, 2) the valuation of all money shipments in coin by value.
1819-07-13 · Circulair · 1819 · 1819_07_13
OCR transcription
91 1819. 80. zwischen den Herzogthümern und Dännemark von einem und demselben Absender an einen und denselben Empfänger versandt werden, diese 13. Jul Geldversendungen in Uebereinstimmung mit dem Circulairschreiben der Generalpostdirection vom 16ten Jun. v. J., gesammelt unter eins zu tariren sind. 2) In Anleitung geschehener Anfragen, ob bei den Geldversendun gen in Münze die Tare nach dem Werth oder Gewicht zur Anwendung gebracht werden solle, hat die Generalpostdirection, mit Rücksicht auf die in der, dem Placat vom 25sten April v. J. angehängten Tabelle Lit. C. am Schlusse vorhandene Vorschrift, daß, wenn die Tare nach dem Ge wicht höher sey, als die Tare nach dem Werth, dann erstere Tare be folgt werden müsse, diese Sache in nåhere Erwägung gezogen, und sie findet sich veranlaßt, unter Aufhebung dieser Bestimmung, hiedurch festzusehen, daß alle Geldversendungen in Münze, ohne Unterschied, nach dem Werth taxirt werden sollen. Generalpostdirection, den 13ten Jul. 1819.
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