Circular Rescript, concerning military conscripts accepted by domestic Greenland sailors.

1820-01-27 · Circular-Rescript · 1820 · 1820_01_27

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7. Circular-Rescript, betr. die von einländischen Grönlands-
fahrern angenommenen Militairpflichtigen.
Namens Sr. Königl. Majestät. Se. Königl. Majestät haben
unter dem 21sten d. M. zu resolviren geruht: daß 1) die Sessionsdepu:
tirten im Herzogthum Holstein autorisirt wären, bei der Aushebung
des Jahres 1820 alle diejenigen zu übergehen, welche vor den beikom-
menden Oberbeamten und Gerichtshaltern bescheinigt hätten, daß sie
bereits zwei Reisen nach Grönland gemacht hätten und für die Reise in
diesem Jahre auf einländischen Grönlandsfahrern engagirt wären; daß
Eine gleiche Verfügung ist unterm 18ten Jan. aus dem Schleswigschen
Obergericht erlassen.
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die Oberbeamten und Gerichtshalter denjenigen, welche diese Bescheinis
gung bei sich führten, Pässe zur Reise nach Grönland, die für Eine
Reise gültig wären, unentgeltlich zu ertheilen, und letztere eine Liste über
diejenigen Militairpflichtigen, denen solche Pässe ertheilt wären, an den
beikommenden Districts deputirten vor Anfang der Seffion einzusenden
hätten, so wie, daß diese Autorisation auch für diejenigen Landmilitaire
pflichtigen gültig wäre, welche, weil sie früher nach Grönland gewesen
und deshalb bei den Sessionen nicht erschienen, als entwichen im Lage:
register notirt wären, und daß ferner mit der Uebergehung der in dem
Vorstehenden bezeichneten Landmilitairpflichtigen und Ertheilung von
Pässen an dieselben auch in den folgenden Jahren so lange fortzufahren
sey, als sie darthun würden, zur Reise nach Grönland engagirt zu
seyn; daß solche Leute aber, wenn sie zu Hause blieben und nicht bereits
zehn Reisen nach Grönland genracht hätten, alsdann sogleich bei der
Aushebung, und zwar in sofern sie zwischen zweiundzwanzig und sechs:
undzwanzig Jahre alt wären, zu den ersten, sonst aber zu den Verstär
kungs: Bataillonen mit den zunächst Dienstpflichtigen in Betracht zu
ziehen wären, und daß endlich diejenigen, welche ununterbrochen zehn
Reisen nach Grönland gemacht hätten, und über die von ihnen bei die:
ser Fahrt bewiesene Geschicklichkeit und gute Aufführung vortheilhafte
Zeugnisse der ihnen vorgefeßten Commandeure beibrächten, in die See:
rolle übertragen zu werden gewärtigen könnten; daß 2) den Rhedern
der einländischen Grönlandsfahrer allergnädigst verstattet sey, bis auf
weitere Verfügung und so lange nicht eine allgemeine Einberufung der
Mannschaft der Verstärkungs: Bataillone zum Dienst allerhöchst ange
ordnet werde, solche Leute, die für sich selbst eder als Stellvertreter bei
den Verstärkungs-Bataillonen dienten, zum Dienst auf den Grönlands:
fahrern anzunehmen, welche dann während ihrer Abwesenheit vom Ein-
kommen befreiet wären, so wie, daß die Oberbeamten und Gerichtshal:

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ter bis weiter autorifirt wären, so lange keine allgemeine Eindernfung
der Mannschaft der Verstärkungs-Bataillone Statt finde, den bei set: 27. Jan.
bigen dienenden Leuten auf vorgängige Bescheinigung der Rheder, von
welchen sie zur Grönlandsfahrt angenommen wären, Pässe zu dieser
Fahrt, die für Eine Reise gültig wären, zu ertheilen, über welche die
Gerichtshalter, wie unter 1. vorgeschrieben, dem Districtsdeputirten
vor Anfang der Seffion eine Liste zuzustellen hätten; daß aber 3) die zu
den ersten Bataillonen pflichtigen Reserven, welche zur Zeit der diesjäh:
rigen Session noch keine zwei Reisen nach Grönland gemacht hätten,
fünftig die Erlaubniß zu dieser Fahrt in dem zunächst dienstpflichtigen
Alter nur dann zu gewärtigen hätten, wenn sie darthäten, daß sie vor
ihrem zurückgelegten zwanzigsten Jahre, wo sie zuerst bei den Seffionent
erscheinen mußten, bereits zwei Probereisen nach Grönland gemacht
hätten, auch Beweise ihrer Tauglichkeit dazu beibrächten, und bescheis
nigten,
1, daß sie zur dritten Reise engagirt wären, daß diesen Leuten fer?
ner, wenn sie den gedachten Erfordernissen genügen könnten, von den
Oberbeamten oder Gerichtshaltern, wie vorgedacht, Pässe zu ertheilen,
und sie übrigens wie die sub 1. genannten zu behandeln wären; und daß
endlich 4) die beikommenden Eurollirungs: Beamten jährlich über die
auf den sämmtlichen Grönlandsfahrern engagirte Mannschaft Verzeich
nisse an den General Kriegscommissair einzusenden hätten.
Königt. Holsteinisch: Lauenburgisches Obergericht zu Glückstadt,
den 27sten Jan. 1820
se
Eindrington du mind sulence agai

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