Circular Rescript, concerning military conscripts accepted by domestic Greenland sailors.
1820-01-27 · Circular-Rescript · 1820 · 1820_01_27
OCR transcription
7. Circular-Rescript, betr. die von einländischen Grönlands- fahrern angenommenen Militairpflichtigen. Namens Sr. Königl. Majestät. Se. Königl. Majestät haben unter dem 21sten d. M. zu resolviren geruht: daß 1) die Sessionsdepu: tirten im Herzogthum Holstein autorisirt wären, bei der Aushebung des Jahres 1820 alle diejenigen zu übergehen, welche vor den beikom- menden Oberbeamten und Gerichtshaltern bescheinigt hätten, daß sie bereits zwei Reisen nach Grönland gemacht hätten und für die Reise in diesem Jahre auf einländischen Grönlandsfahrern engagirt wären; daß Eine gleiche Verfügung ist unterm 18ten Jan. aus dem Schleswigschen Obergericht erlassen. 23 2 1820. 27. Jan.
OCR transcription
1820. 27. Jan. Z+ 12 die Oberbeamten und Gerichtshalter denjenigen, welche diese Bescheinis gung bei sich führten, Pässe zur Reise nach Grönland, die für Eine Reise gültig wären, unentgeltlich zu ertheilen, und letztere eine Liste über diejenigen Militairpflichtigen, denen solche Pässe ertheilt wären, an den beikommenden Districts deputirten vor Anfang der Seffion einzusenden hätten, so wie, daß diese Autorisation auch für diejenigen Landmilitaire pflichtigen gültig wäre, welche, weil sie früher nach Grönland gewesen und deshalb bei den Sessionen nicht erschienen, als entwichen im Lage: register notirt wären, und daß ferner mit der Uebergehung der in dem Vorstehenden bezeichneten Landmilitairpflichtigen und Ertheilung von Pässen an dieselben auch in den folgenden Jahren so lange fortzufahren sey, als sie darthun würden, zur Reise nach Grönland engagirt zu seyn; daß solche Leute aber, wenn sie zu Hause blieben und nicht bereits zehn Reisen nach Grönland genracht hätten, alsdann sogleich bei der Aushebung, und zwar in sofern sie zwischen zweiundzwanzig und sechs: undzwanzig Jahre alt wären, zu den ersten, sonst aber zu den Verstär kungs: Bataillonen mit den zunächst Dienstpflichtigen in Betracht zu ziehen wären, und daß endlich diejenigen, welche ununterbrochen zehn Reisen nach Grönland gemacht hätten, und über die von ihnen bei die: ser Fahrt bewiesene Geschicklichkeit und gute Aufführung vortheilhafte Zeugnisse der ihnen vorgefeßten Commandeure beibrächten, in die See: rolle übertragen zu werden gewärtigen könnten; daß 2) den Rhedern der einländischen Grönlandsfahrer allergnädigst verstattet sey, bis auf weitere Verfügung und so lange nicht eine allgemeine Einberufung der Mannschaft der Verstärkungs: Bataillone zum Dienst allerhöchst ange ordnet werde, solche Leute, die für sich selbst eder als Stellvertreter bei den Verstärkungs-Bataillonen dienten, zum Dienst auf den Grönlands: fahrern anzunehmen, welche dann während ihrer Abwesenheit vom Ein- kommen befreiet wären, so wie, daß die Oberbeamten und Gerichtshal:
OCR transcription
13 1820. 7. ter bis weiter autorifirt wären, so lange keine allgemeine Eindernfung der Mannschaft der Verstärkungs-Bataillone Statt finde, den bei set: 27. Jan. bigen dienenden Leuten auf vorgängige Bescheinigung der Rheder, von welchen sie zur Grönlandsfahrt angenommen wären, Pässe zu dieser Fahrt, die für Eine Reise gültig wären, zu ertheilen, über welche die Gerichtshalter, wie unter 1. vorgeschrieben, dem Districtsdeputirten vor Anfang der Seffion eine Liste zuzustellen hätten; daß aber 3) die zu den ersten Bataillonen pflichtigen Reserven, welche zur Zeit der diesjäh: rigen Session noch keine zwei Reisen nach Grönland gemacht hätten, fünftig die Erlaubniß zu dieser Fahrt in dem zunächst dienstpflichtigen Alter nur dann zu gewärtigen hätten, wenn sie darthäten, daß sie vor ihrem zurückgelegten zwanzigsten Jahre, wo sie zuerst bei den Seffionent erscheinen mußten, bereits zwei Probereisen nach Grönland gemacht hätten, auch Beweise ihrer Tauglichkeit dazu beibrächten, und bescheis nigten, 1, daß sie zur dritten Reise engagirt wären, daß diesen Leuten fer? ner, wenn sie den gedachten Erfordernissen genügen könnten, von den Oberbeamten oder Gerichtshaltern, wie vorgedacht, Pässe zu ertheilen, und sie übrigens wie die sub 1. genannten zu behandeln wären; und daß endlich 4) die beikommenden Eurollirungs: Beamten jährlich über die auf den sämmtlichen Grönlandsfahrern engagirte Mannschaft Verzeich nisse an den General Kriegscommissair einzusenden hätten. Königt. Holsteinisch: Lauenburgisches Obergericht zu Glückstadt, den 27sten Jan. 1820 se Eindrington du mind sulence agai
Notes
No notes yet.