Chancery letter to the Governor, concerning the authorization of residents in cities and guild-privileged market towns to establish factories and manufactures.
1820-01-29 · Kanzeleischreiben · 1820 · 1820_01_29
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1820. 29. Jan. 9. 9. Kanzeleischreiben an den Herrn Statthalter, betr. die Be fugniß der Einwohner in Städten und zunftberechtigten Flecken zur Anlegung von Fabriken und Manufacturen. Verschiedene, von Einwohnern in Städten und zunftberechtigten Fle cken der Herzogthümer eingereichte Gesuche um Ertheilung von Privis legien zur Anlegung von Fabriken, haben zur Erörterung der Frage Veranlassung gegeben, in wie weit zur Etablirung von Fabriken und Manufacturen an solchen Orten specielle Conceffionen oder Privilegien erforderlich wären. Nachdem wir hierüber mit dem Generalzollkam mer und Commerzcollegio correspondirt haben, sind wir mit demselben dahin übereingekommen, daß die Bürger in den Städten und zunftbes rechtigten Flecken zur Einrichtung von Fabriken und Manufacturen an diesen Orten, wenn sie auf keine besondere Begünstigung für solche An: lagen Anspruch machten, vermöge ihres Bürgerrechts und ohne desfalls sige Concessionen oder Privilegien, befugt waren; im entgegengesetten
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15 1820. 9. Falle aber, Behuf der Ausübung der von ihnen gewünschten, nicht in ihrem Bürgerrecht begründeten Vorrechte, specieller, von dem General: 29. Jan. zollkammer: und Commerzcollegio auszufertigender Conceffionen oder Privilegien bedürften, und daß anzunehmen sey, daß diejenigen Bür: ger in den Städten und zunftberechtigten Flecken, welche um Concessio: nen oder Privilegien zu Fabrik: nnd Manufacturanlagen nachsuchten, solche Begünstigungen zu erhalten wünschten, als für Anlagen dieser Art bewilligt zu werden pflegten. Von dem Vorstehenden ermangeln wir daher nicht, des Herrn Landgrafen, Generalfeldmarschalls und Statthalters Hochfürstl. Durchl. hiedurch unterthänig zu benachrich tigen. Königl. Schleswig Holstein Lauenburgische Kanzelei, den 29sten Jan. 1820.
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