Circular to the Post Offices, concerning the handling of letters to foreign countries that have been returned by foreign post offices.

1820-07-01 · Circular · 1820 · 1820_07_01

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68. Circular an die Postcomtoire, betr. das Verhalten mit
Briefen nach dem Auslande, welche von fremden Post-
e von fremden Bost- 1. Jul.
comtoiren zurückgeliefert sind.
Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch Folgendes zur Nachricht und
Nachachtung zu erkennen gegeben:
Da nach einem Bericht des Königl. Briefpoſtamts zu Hamburg dem
selben mehrere vom Auslande zurückgekommene Briefe aus den Königl.
Staaten von den beikommenden fremden Postämtern zurückgeliefert
worden sind, und unter diesen manchmal solche Briefe befindlich seyn
können, woran den Absendern gelegen ist, sie zurückzuerhalten: so
hat die Generalpostdirection verfügt, daß solche Briefe nach den Post:
comtoiren im Lande, woher sie gekommen sind, zu Porto zurückchartirt
werden sollen, auf die Weise nämlich, daß jeder einzelne Brief, ohne
den darauf angegebenen Bestimmungsort zu verändern, auf der Charte
angeführt, und die Gesammtzahl dieser Briefe unter einem Couvert mit
der Aufschrift desjenigen Postcomtoirs, wohin sie zurückgehen, den übri
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gen nach solchem Ort bestimmten Briefen beigebunden werden wird, da
1. Jul. denn diejenigen Briefe. deren Absender bekannt sind, gegen Bezahlung
des Postgeldes, selbigen anzubieten, und die nicht zurückgenommenen
Briefe unter den uneingeldseten Briefen mit den Jahresrechnungen an
Die Generalpostdirection einzusenden sind.piglo
Generalposidirection, den isten Jul. 1820.

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