Royal Resolution, concerning the procedure for letters and items found with travelers that are reserved for postal transport.
1820-08-04 · Royal Resolution · 1820 · 1820_08_04
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87 77. Königl. Resolution, betr. das Verfahren in Rücksicht der bei Reisenden gefundenen Briefe und Sachen, welche der Beförderung mit der Post vorbehalten sind. Wir genehmigen allergnädigst, daß die SS. 7 und 8. der Verordnung vom 7ten Nov. 1781 in Ansehung der Briefe und anderer Postsachen, welche auf den Grenzzollstäten bei Reisenden, welche vom Auslande kommen, vorgefunden werden, dahin bestimmt werden mögen, daß die: fe Reisenden die Briefe und sonstige der Beförderung mit den Posten vor: behaltenen Postsachen, welche sie bei sich führen, an die Grenzzollstä ten unter Bezahlung von 1 Nbthlr. für jeden einzelnen Brief oder jedes Paket, und von 2 Rbthirn. für mehrere Briefe und Pakete, abzuliefern, und demnächst die Grenzzollſtäten für diese Vergütung die an sie abges lieferten Postsachen unter Couvert an das beikommende nächste Postcom: toir und mit der Aufschrift poste restante an das Postcomtoir, wo die Reisenden selbige wieder in Empfang zu nehmen wünschen, zu versenden, jedoch die Reisenden, welche Königl. Dänische Unterthanen sind, oder aus den Königl. Dänischen Staaten ins Ausland gehen, die gesehmås ßigen Brüchen zu erlegen oder zu deponiren haben. IL Kopenhagen, den 4ten Aug. 1820. 1820. 4. Aug. 77.
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