Circular to the Post Offices, concerning the establishment of a new postal route between the Royal States and Norway via Frederikshavn and Fredriksværn.
1820-09-09 · Circular · 1820 · 1820_09_09
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1820. go. Circular an die Postcomtoire, betr. die Einrichtung eines 9. Sept. neuen Postenganges zwischen den Königl. Staaten und Norwegen über Friedrichshafen und Friedrichswärn. 900 Zufolge einer, zwischen Sr. Majestät dem König von Dännemark auf der einen, und Sr. Majestät dem König von Schweden und Norwegen auf der andern Seite, abgeschlossenen Convention wegen eines doppelten Postenganges zwischen bemeldeten Königreichen über Friedrichswärn in Norwegen und Friedrichshafen in Dännemark, wird dem Königl. Post: comtoir hiedurch Folgendes zur Nachricht und Nachachtung eröfnet: a) Alle Briefe und Frachtpostsachen von Norwegen, die nach einem Ort in den Herzogthümern bestimmt sind, haben die Absender bis Frie drichshafen zu frankiren. b) Alle Briefe und Frachtpostsachen, welche von einem Ort in den Herzogthümern nach einem Ort in Norwegen auf dieser Route ver:
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99 sandt werden, find von den Absendern bis Friedrichshafen, in Uebereins stimmung mit den Dänischen Posttaren, zu frankiren. c) Da der bisherige Postengang zwischen den Königl. Dänischen Staaten und Norwegen über Helsingör, ungeachtet des neuen Posten: ganges über Friedrichshafen und Friedrichswärn, beibleibt: so sollen alle nach Norwegen bestimmten Briefe und Frachtpostsachen auf der ordentlichen Postcharte nach Friedrichshafen gesammelt, entweder zuerst oder zuletzt nach fortlaufenden Numern und unter Bemerkung des Be: stimmungsorts in Norwegen angeführt werden, wenn die Absender nicht ausdrücklich auf den Briefen angezeigt haben, daß sie deren Ber sendung auf dem Wege über Helsingör wünschen. Generalpostdirection, den 9ten Sept. 1820. 1820. 9. Sept. 90.
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