Circular to the Post Offices, concerning the marking of postage in Reichsbankgeld on outgoing letters for postage.
1820-11-21 · Circular · 1820 · 1820_11_21
OCR transcription
21. Nov. 162 1820. 109. Circular an die Postcomtoire, betr. die Anzeichnung des Postgeldes in Reichsbankgeld auf den zu Porto abge- henden Briefen. 109. Wann die Generalpoſtdirection in Erfahrung gebracht hat, daß einige Postcomtoire das Postgeld für die zu Porto abgehenden Briefe in Cous rant auf der Rückseite der Briefe ansehen, so wird dem Königl. Poſt: comtoir hiedurch zu erkennen gegeben, daß erwähntes Postgeld in lieber einstimmung mit dem S. 11. der Verordnung vom 5ten Jan. 1813 und nach der Analogie der Circularverfügung vom 6ten März v. J., in Reichs: bankgeld angeführt, und bloß mit den nach Hamburg und Lübeck bestimma ten Briefen eine Ausnahme gemacht, und auf diesen Briefen das Post- geld in Courant angesetzt werden solle. Generalpostdirection, den 21sten Nov. 1820.
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