Circular, concerning 1) the postage for domestic woolen goods, 2) the payment for the journal: antiquarische Annalen, 3) the determination of mileage from Hamburg to Kolding.

1821-02-27 · Circular · 1821 · 1821_02_27

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19. Circular, betr. 1) das Postgeld für inländische wollene 1821.
Waaren, 2) die Bezahlung für die Zeitschrift: anti- 27. Seb
quarische Annalen, 3) die Bestimmung der Meilenzahl
von Hamburg bis Colding.
Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch zur Nachricht und Nachach:
tung zu erkennen gegeben:
1) Da die Generalpostdirection in Erfahrung gebracht hat, daß
verschiedene Königl. Postcomtoire zweifelhaft sind, in wie weit wollene
E-2
19.

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1821.
19,
36
Waaren, welche hier im Lande verfertigt werden, den in der Circular:
27. Febr. verfügung vom 25sten Sept. 1819 angeordneten Abschlag der Hälfte
von dem, was nach der allgemeinen Tare für deren Versendung mit der
ordinairen Post an Fracht bezahlt wird, genießen sollen, so findet man
sich veranlaßt, dem Königl. Postcomtoir hiedurch zu erkennen zu geben,
daß, da der Wolle in Folge der Frachtposttare vom 23sten Febr. 1788
Seite 10, obenerwähnter Abschlag im Postgelde zugestanden worden ist,
die Generalpostdirection ebenfalls bestimmt habe, daß die in Dane
mark und den Herzogthümern verfertigten wollenen Strümpfe und an
deren wollenen Waaren auch diesen Abschlag genießen sollen, wornach
Das Erforderliche bei Taration von solchen mit der Frachtpost versandten
Sachen wahrzunehmen ist.
2) Zufolge allerhöchster Resolution vom 9ten d. M., sind für das
mit den Posten zu versendende Exemplar der Zeitschrift: antiquarische
Annalen, welche von der Commission zur Aufbewahrung der Alterthů,
mer herausgegeben wird, vom Anfang dieses Jahres an, 1 Rbthlr.
59 rbß. in Silber für jedes Heft von den Abonnenten zu bezahlen,
wovon I Rbthlr. 39 rbß. der Postcasse zur Einnahme zu berechnen sind,
und die übrigen 20 rbß. die dem Königl. Postcomtoir zukommende
Distributionsgebühr ausmachen.
3) Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch aufgetragen, vom
Empfange dieses Circularschreibens an, von den Reisenden, welche bei
ihrer Beförderung mit der ordinairen Frachtpost die untengenannte
Route paffiren, das Postgeld nach folgender Meilenzahl zu erheben und
der Postcasse zur Einnahme zu berechnen:
Von Hamburg nach Altona
Von Altona nach Pinneberg
Von Pinneberg nach Elmshorn
Von Elmshorn nach Ihehoe
Meile
2
12/14
3
Latus 8 Meilen.

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Transport 8 Meilen.
Bon Jhehoe nach Remmels
Von Remmels nach Rendsburg
Von Rendsburg nach Schleswig
Bon Schleswig nach Flensburg
Von Flensburg nach Apenrade
Von Apenrade nach Hadersleben
Von Hadersleben nach Kolding
3
3
3
I
44 1/1/10
3
4
I
12
sidomos Zusammen 35 Meilen,
mi
37
400 18
und findet übrigens die Anmerkung Lit. a. Seite 4. der Frachtpositare
vom 23sten Febr. 1788 fernere Anwendung.
Generalpostdirection, den 27sten Febr. 1821.
1821
27. Febr.
19.

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