Circular, concerning 1) the postage for domestic woolen goods, 2) the payment for the journal: antiquarische Annalen, 3) the determination of mileage from Hamburg to Kolding.
1821-02-27 · Circular · 1821 · 1821_02_27
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19. Circular, betr. 1) das Postgeld für inländische wollene 1821. Waaren, 2) die Bezahlung für die Zeitschrift: anti- 27. Seb quarische Annalen, 3) die Bestimmung der Meilenzahl von Hamburg bis Colding. Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch zur Nachricht und Nachach: tung zu erkennen gegeben: 1) Da die Generalpostdirection in Erfahrung gebracht hat, daß verschiedene Königl. Postcomtoire zweifelhaft sind, in wie weit wollene E-2 19.
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1821. 19, 36 Waaren, welche hier im Lande verfertigt werden, den in der Circular: 27. Febr. verfügung vom 25sten Sept. 1819 angeordneten Abschlag der Hälfte von dem, was nach der allgemeinen Tare für deren Versendung mit der ordinairen Post an Fracht bezahlt wird, genießen sollen, so findet man sich veranlaßt, dem Königl. Postcomtoir hiedurch zu erkennen zu geben, daß, da der Wolle in Folge der Frachtposttare vom 23sten Febr. 1788 Seite 10, obenerwähnter Abschlag im Postgelde zugestanden worden ist, die Generalpostdirection ebenfalls bestimmt habe, daß die in Dane mark und den Herzogthümern verfertigten wollenen Strümpfe und an deren wollenen Waaren auch diesen Abschlag genießen sollen, wornach Das Erforderliche bei Taration von solchen mit der Frachtpost versandten Sachen wahrzunehmen ist. 2) Zufolge allerhöchster Resolution vom 9ten d. M., sind für das mit den Posten zu versendende Exemplar der Zeitschrift: antiquarische Annalen, welche von der Commission zur Aufbewahrung der Alterthů, mer herausgegeben wird, vom Anfang dieses Jahres an, 1 Rbthlr. 59 rbß. in Silber für jedes Heft von den Abonnenten zu bezahlen, wovon I Rbthlr. 39 rbß. der Postcasse zur Einnahme zu berechnen sind, und die übrigen 20 rbß. die dem Königl. Postcomtoir zukommende Distributionsgebühr ausmachen. 3) Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch aufgetragen, vom Empfange dieses Circularschreibens an, von den Reisenden, welche bei ihrer Beförderung mit der ordinairen Frachtpost die untengenannte Route paffiren, das Postgeld nach folgender Meilenzahl zu erheben und der Postcasse zur Einnahme zu berechnen: Von Hamburg nach Altona Von Altona nach Pinneberg Von Pinneberg nach Elmshorn Von Elmshorn nach Ihehoe Meile 2 12/14 3 Latus 8 Meilen.
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Transport 8 Meilen. Bon Jhehoe nach Remmels Von Remmels nach Rendsburg Von Rendsburg nach Schleswig Bon Schleswig nach Flensburg Von Flensburg nach Apenrade Von Apenrade nach Hadersleben Von Hadersleben nach Kolding 3 3 3 I 44 1/1/10 3 4 I 12 sidomos Zusammen 35 Meilen, mi 37 400 18 und findet übrigens die Anmerkung Lit. a. Seite 4. der Frachtpositare vom 23sten Febr. 1788 fernere Anwendung. Generalpostdirection, den 27sten Febr. 1821. 1821 27. Febr. 19.
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