Circular, concerning the procedure for money letters whose envelope or seal has been damaged.
1821-11-10 · Circular · 1821 · 1821_11_10
OCR transcription
1821. 94. Circular, betr. das Verfahren in Ansehung der Geld- 10. Nov. 94. briefe, deren Couvert oder Siegel beschädigt worden sind. Wenn sich künftig der Fall ereignen sollte, daß durch eins der hiesigen Postcomtoire Geldbriefe, welche von demselben wegen Statt gefundener Beschädigung des Couverts oder der Siegel aufs Neue couvertirt sind, un: ter Addresse des Kön. Postcomtoirs und unter Anführung des Namens des Eigners, versehen mit dem Privatsiegel des Postmeisters in der Mitte und mit vier Postsiegeln um dieses herum, an dasselbe chartirt werden, so sind solche Briefe nicht anders, als in Gegenwart des Eigners oder der von demselben zum Empfange des Inhalts bevollmächtigten Person zu öss nen, welche sodann zu ersuchen ist, das ursprüngliche Couvert im Com: toir zu erbrechen, doch so, daß die Siegel nicht beschädiget werden köns nen, und dasselbe Couvert alsdann zur Einsendung an die Generalposts Direction auszuliefern. Sollte es sich bei dieser Nachsicht finden, daß der Inhalt oder ein Theil desselben fehlt, so hat das Königl. Postcomtoir bei der unverzüg lichen Berichtserstattung über den Fall zugleich das äußere Couvert mit einzusenden. Generalpostdirection, den 1oten Nov. 1821.
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