Circular, concerning 1) the dispatch of the work "Om den indbyrdes Underviisnings Væsen og Værd" by freight post; 2) the payment for the weekly newspaper "Freya;" 3) dispatches by letter post to Sweden; 4) that everyone is free to designate their letters to the Royal Colleges as Royal Official Business.
1821-11-13 · Circular · 1821 · 1821_11_13
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200 1821. 96. Circular, betr. 1) die Versendung des Werkes,,Om 13. Nov. 96. den indbyrdes Underviisnings Væsen og Værd" mit der Frachtpost; 2) die Bezahlung für das Wochenblatt Freya;" 3) die Versendungen mit der Briefpoft nach Schweden; 4) daß es einem jeden frei stehe, seine an die Königl. Collegien zu sendenden Briefe als Königl. Dienst- sache zu bezeichnen. Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch zur Nachricht und Nachachs tung zu erkennen gegeben: " 1) Se. Majestät der König haben, mittelst allerhöchster Resolution vom 27sten v. M., allergnädigst zu erlauben geruhet, daß das von dem Divisionsadjutanten Abrahamson und dem Amtspropsten Münster herausgegebene Werk: Om den indbyrdes Undervisnings Væsen og Værd" für den vierten Theil der allgemeinen Gewichtstare mit der Frachtpost versandt, und die den Postbeamten zukommende Comtoirge: bühr für solche Versendungen ebenfalls auf herabgesetzt werden möge. 2) Auf desfällige allerunterthänigste Vorstellung der Generalposts direction haben Se. Königl. Majestät unterm 12ten v. M. 6. M. zu erlauben geruhet, daß das Wochenblatt,,Freya," welches von J. M. Lange zu Kopenhagen herausgegeben wird, vom Anfange des gegenwärtigen Quartales an überall in die Königl. Staaten mit der Frachtpost, und wohin diese nicht geht, mit der Briefpost versandt werden möge. Bezahlung für dieses Blatt, welches bei dem Postcontroleur Benzon hieselbst bestellt werden kann, beträgt für jedes Exemplar auf Druckpas pier jährlich 6 Rbthlr. 6 rbß. S. M., wovon 5 Rbthlr. 24 rbß. der Postcasse zu berechnen sind, und die übrigen 78 rbß. dem Königl. Post: comtoir als Distributionsgebühr zufallen, und auf Schreibpapier Die
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201 8 Rbthlr. 54 rbß., wovon der Postcasse nach Abzug der Distributions: gebühr von 78 rbß., 7 Rbthlr. 72 rbß. zu berechnen sind. 3) Zur Versendung mit der Briefpoft nach Schweden sollen ins: künftige keine Pakete über ein Gewicht von einem Pfunde angenom men werden, und müssen diese Pakete in Form eines Briefes eingerich tet seyn. 1821. 13. Nov. 96. 4) Da es zur Kenntniß der Generalpostdirection gekommen ist, daß verschiedene Königl. Postcomtoirs die Annahme von Briefen, welche von den beikommenden Predigern mit Lebensattesten oder andern Auf:- klärungen, das Pensionswesen betreffend, zur Versendung an die Königl. Direction der allgemeinen Pensionscasse eingeliefert werden, verweigern, es sey denn, daß solche Briefe, ungeachtet sie mit der Aufschrift K. D. S. versehen sind, bei der Einlieferung frankirt werden, so findet man sich veranlaßt, das Königl. Postcomtoir darauf aufmerksam zu machen, daß es einem jeden frei steht, seine an die Königl. Collegien zu versendenden Briefe als Briefe als K. D. S. zu bezeichnen, indem es hiernächst die Sache 198 des beikommenden Collegii ist, zu beurtheilen, ob und wie weit der Inhalt derselben den Absender zu solcher Bezeichnung berechtige oder nicht. Generalpostdirection, den 13ten Nov. 1821. fer 1912 00 6 pusitam is able t
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