Circular, concerning 1) the dispatch of the work "Om den indbyrdes Underviisnings Væsen og Værd" by freight post; 2) the payment for the weekly newspaper "Freya;" 3) dispatches by letter post to Sweden; 4) that everyone is free to designate their letters to the Royal Colleges as Royal Official Business.

1821-11-13 · Circular · 1821 · 1821_11_13

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1821. 96. Circular, betr. 1) die Versendung des Werkes,,Om
13. Nov.
96.
den indbyrdes Underviisnings Væsen og Værd" mit der
Frachtpost; 2) die Bezahlung für das Wochenblatt
Freya;" 3) die Versendungen mit der Briefpoft nach
Schweden; 4) daß es einem jeden frei stehe, seine an die
Königl. Collegien zu sendenden Briefe als Königl. Dienst-
sache zu bezeichnen.
Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch zur Nachricht und Nachachs
tung zu erkennen gegeben:
"
1) Se. Majestät der König haben, mittelst allerhöchster Resolution
vom 27sten v. M., allergnädigst zu erlauben geruhet, daß das von dem
Divisionsadjutanten Abrahamson und dem Amtspropsten Münster
herausgegebene Werk: Om den indbyrdes Undervisnings Væsen og
Værd" für den vierten Theil der allgemeinen Gewichtstare mit der
Frachtpost versandt, und die den Postbeamten zukommende Comtoirge:
bühr für solche Versendungen ebenfalls auf herabgesetzt werden
möge.
2) Auf desfällige allerunterthänigste Vorstellung der Generalposts
direction haben Se. Königl. Majestät unterm 12ten v. M.
6. M. zu erlauben
geruhet, daß das Wochenblatt,,Freya," welches von J. M. Lange zu
Kopenhagen herausgegeben wird, vom Anfange des gegenwärtigen
Quartales an überall in die Königl. Staaten mit der Frachtpost, und
wohin diese nicht geht, mit der Briefpost versandt werden möge.
Bezahlung für dieses Blatt, welches bei dem Postcontroleur Benzon
hieselbst bestellt werden kann, beträgt für jedes Exemplar auf Druckpas
pier jährlich 6 Rbthlr. 6 rbß. S. M., wovon 5 Rbthlr. 24 rbß. der
Postcasse zu berechnen sind, und die übrigen 78 rbß. dem Königl. Post:
comtoir als Distributionsgebühr zufallen, und auf Schreibpapier
Die

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8 Rbthlr. 54 rbß., wovon der Postcasse nach Abzug der Distributions:
gebühr von 78 rbß., 7 Rbthlr. 72 rbß. zu berechnen sind.
3) Zur Versendung mit der Briefpoft nach Schweden sollen ins:
künftige keine Pakete über ein Gewicht von einem Pfunde angenom
men werden, und müssen diese Pakete in Form eines Briefes eingerich
tet seyn.
1821.
13. Nov.
96.
4) Da es zur Kenntniß der Generalpostdirection gekommen ist, daß
verschiedene Königl. Postcomtoirs die Annahme von Briefen, welche
von den beikommenden Predigern mit Lebensattesten oder andern Auf:-
klärungen, das Pensionswesen betreffend, zur Versendung an die Königl.
Direction der allgemeinen Pensionscasse eingeliefert werden, verweigern,
es sey denn, daß solche Briefe, ungeachtet sie mit der Aufschrift K. D. S.
versehen sind, bei der Einlieferung frankirt werden, so findet man sich
veranlaßt, das Königl. Postcomtoir darauf aufmerksam zu machen, daß
es einem jeden frei steht, seine an die Königl. Collegien zu versendenden
Briefe als
Briefe als K. D. S. zu bezeichnen, indem es hiernächst die Sache 198
des beikommenden Collegii ist, zu beurtheilen, ob und wie weit der
Inhalt derselben den Absender zu solcher Bezeichnung berechtige
oder nicht.
Generalpostdirection, den 13ten Nov. 1821. fer
1912 00
6 pusitam is able t

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