Circular, stating that the covered passenger coach of the freight post departing from Hamburg to Kolding shall, for the time being, only go as far as Hadersleben.

1822-01-08 · Circular · 1822 · 1822_01_08

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8. Jan.
1822. 3. Circular, daß der bedeckte Reisewagen der von Hamburg
nach Kolding abgehenden Frachtpost bis weiter nur bis Ha-
dersleben gehen solle.
3.
Wann die Generalpestdirection beschlossen hat, daß der bedeckte Reises
wagen zu der jeden Sonnabend von Hamburg nach Kolding abgehen:
den Frachtpost, vom bevorstehenden Februarmonat an und bis weiter, nur
bis Hadersleben gehen, und die Post auf offenen Wagen nach und von
Kolding befördert werden soll: so wird den Königl. Postcomtoiren mit:
telst dieses Circularschreibens, aufgetragen, die Reisenden, die sich nach
angeführter Zeit zur Beförderung mit vorbemeldeter Post einschreiben las
sen, von dieser Veränderung zu benachrichtigen.
Generalpostdirection, den 8ten Jan. 1822.

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