Circular concerning 1) the sealing of money letters; 2) the price of the "allgemeine Zeitung."
1822-02-23 · Circular · 1822 · 1822_02_23
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1822. 23. Febr. 18,' 18. Circular, betr. 1) die Versiegelung der Geldbriefe; 2) den Preis der,,allgemeinen Zeitung". Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch Folgendes zur Nachricht und Nachachtung zu erkennen gegeben: 1) Da man in Erfahrung gebracht hat, daß die Absender zu den mit der Frachtpost versandten Geldbriefen sehr oft ein Siegel benußen, worin sich ein bloßer Kopf befindet, und ein Siegel mit einem solchen allgemeinen Kennzeichen leicht zu verfälschen ist, so wird dem Königl. Postcomtoir hiedurch aufgetragen, so weit möglich vorzubeugen, daß ein solches Siegel von Beikommenden benutzt werde, außer in den sel tenen Fällen, wenn Geldbriefe von Einwohnern auf dem Lande *) Für das Herzogthum Schleswig ist unter demselben Datum eine gleiche Verfügung erlassen worden.
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67 mit kleinen Summen eingeliefert werden möchten, die sonst hätten über: liegen müssen. 2) Da sich ergeben hat, daß für das Exemplar der,, allgemeinen Zeitung", anstatt der aufgegebenen 20 Rbthlr 36 rbß., vom 1sten Jan. d. J. an 21 Rbthlr. 52 rbß. mit Inbegrif des moderirten Postgeldes an den Justizrath Albrecht in Hamburg abzuliefern sind: so ist hiernach das Circularschreiben der Generalpostdirection vom IIten Dec. v. J. zu berichtigen. Generalpostdirection, den 23sten Febr. 1822. 1822. 23. Febr. 18.
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