Circular, stating that postillions on the route from Hadersleben to Hamburg should always carry an axe, a screwdriver, pliers, etc., with them.

1822-12-03 · Circular · 1822 · 1822_12_03

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1822.
121. Circular, daß die Postillons auf der Route von Ha-
dersleben nach Hamburg unterwegs beständig ein Beil, 3. Dec.
weinen Schraubschlüssel, eine Kneipzange n. s. w. bei
sich führen sollen.
Die Generalpostdirection findet sich veranlaßt, die Vorschrift des §. 12.
der für das Königreich Dannemark erlassenen Verordnung vom 27sten
Jun. 1804 auf die Postcomtoire auf der Route von Hadersleben nach
Hamburg zu erweitern, und demnach zu verfügen, daß die Postillons
beständig, wenn sie auf der Reise sind, unter 1 Rbthlr. Strafe, eine
Reiseart, oder an deren Stelle, bei Vermeidung einer Brüche von
48 rbs. für jedes fehlende Stück, ein kleines Handbeil, einen Schraub:
schlüssel, eine Kneipzange und einen Freßbohrer, ferner unter einer gleichen
Strafe für jedes fehlende Stück, Reserve:Rungen, Nägel, Taue und
einige Stücke trockenen Holzes, dienlich zu Någeln u. dergl., so wie
eine Bütte mit Wagenschmier, und für den Fall, daß es dunkel wird,
eine kleine Handlaterne, nebst erforderlichem Feuerzeuge, bei sich führen
sollen, damit die Postillons in vorkommenden Fällen unterweges sich het:
fen und in der Geschwindigkeit eintreffende Mängel beseitigen können.
Generalpostdirection, den 3ten Dec. 1822.
121.

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