Circular, stating that postillions on the route from Hadersleben to Hamburg should always carry an axe, a screwdriver, pliers, etc., with them.
1822-12-03 · Circular · 1822 · 1822_12_03
OCR transcription
247 1822. 121. Circular, daß die Postillons auf der Route von Ha- dersleben nach Hamburg unterwegs beständig ein Beil, 3. Dec. weinen Schraubschlüssel, eine Kneipzange n. s. w. bei sich führen sollen. Die Generalpostdirection findet sich veranlaßt, die Vorschrift des §. 12. der für das Königreich Dannemark erlassenen Verordnung vom 27sten Jun. 1804 auf die Postcomtoire auf der Route von Hadersleben nach Hamburg zu erweitern, und demnach zu verfügen, daß die Postillons beständig, wenn sie auf der Reise sind, unter 1 Rbthlr. Strafe, eine Reiseart, oder an deren Stelle, bei Vermeidung einer Brüche von 48 rbs. für jedes fehlende Stück, ein kleines Handbeil, einen Schraub: schlüssel, eine Kneipzange und einen Freßbohrer, ferner unter einer gleichen Strafe für jedes fehlende Stück, Reserve:Rungen, Nägel, Taue und einige Stücke trockenen Holzes, dienlich zu Någeln u. dergl., so wie eine Bütte mit Wagenschmier, und für den Fall, daß es dunkel wird, eine kleine Handlaterne, nebst erforderlichem Feuerzeuge, bei sich führen sollen, damit die Postillons in vorkommenden Fällen unterweges sich het: fen und in der Geschwindigkeit eintreffende Mängel beseitigen können. Generalpostdirection, den 3ten Dec. 1822. 121.
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