Circular to all Post Offices, that they should report occurring news.

1809-02-18 · Circular · 1809 · 1809_031_02_18

Page 1

1809_031_02_18_01.jpg

1809_031_02_18_01.jpg

OCR transcription

1809.
18. Febr.
30
1809.
18. Febr.
31.
.008x
292 .81
36
zogthümern beordert worden, in vorkommenden Fällen hieben alle mög
liche Assistenz zu leisten.
Urkundlich zc. Gegeben ic. Gottorf den 18ten Febr. 1809.
31. Circular an sämtliche Postcomtoire, daß sie die vorfallenden
Neuigkeiten einberichten sollen.
Obgleich den Königlichen Postcomtoiren verschiedentlich und zuleßt durch
Die Circularverfügung vom 30ften Aug. 1794 zur Pflicht gemacht wor:
den ist, die in dem District vorfallenden Neuigkeiten einzuberichten: so
enthalten doch die Zeitungen nicht selten Neuigkeiten, welche nicht anher
berichtet sind. Es wird demnach dem Königlichen Postcomtoir, mittelst
gegenwärtigen Circularschreibens, die angezogene Circularverfügung zur
genauesten Nachlebung in Erinnerung gebracht, und selbigem aufgege
ben, unabweichlich und unaufhältlich an die Generalpostdirection jede an
dem Ort oder in der Nähe vorkommende Neuigkeit einzuberichten, und
zur mehreren Ueberzeugung, daß diese Ordre künftig befolgt werde, hat
Das Königliche Postcomtoir am Ende eines jeden Monats einen kurzen
Extract aus den im Laufe desselben erstatteten Neuigkeitsberichten einzus
senden, oder in jedem Fall zu melden, daß in dem verflossenen Monat
an dem Ort oder in der Gegend keine Neuigkeiten vorgefallen sind, die
sich zur Berichtserstattung qualificirt haben.
Generalpostdirection den 18ten Febr. 1808.
Hellfried. Lange. Harbou. Monrad. Rofenvinge - Kolderup.
Thaysfen.

Notes

No notes yet.