Circular to all Post Offices, that they should report occurring news.
1809-02-18 · Circular · 1809 · 1809_031_02_18
OCR transcription
1809. 18. Febr. 30 1809. 18. Febr. 31. .008x 292 .81 36 zogthümern beordert worden, in vorkommenden Fällen hieben alle mög liche Assistenz zu leisten. Urkundlich zc. Gegeben ic. Gottorf den 18ten Febr. 1809. 31. Circular an sämtliche Postcomtoire, daß sie die vorfallenden Neuigkeiten einberichten sollen. Obgleich den Königlichen Postcomtoiren verschiedentlich und zuleßt durch Die Circularverfügung vom 30ften Aug. 1794 zur Pflicht gemacht wor: den ist, die in dem District vorfallenden Neuigkeiten einzuberichten: so enthalten doch die Zeitungen nicht selten Neuigkeiten, welche nicht anher berichtet sind. Es wird demnach dem Königlichen Postcomtoir, mittelst gegenwärtigen Circularschreibens, die angezogene Circularverfügung zur genauesten Nachlebung in Erinnerung gebracht, und selbigem aufgege ben, unabweichlich und unaufhältlich an die Generalpostdirection jede an dem Ort oder in der Nähe vorkommende Neuigkeit einzuberichten, und zur mehreren Ueberzeugung, daß diese Ordre künftig befolgt werde, hat Das Königliche Postcomtoir am Ende eines jeden Monats einen kurzen Extract aus den im Laufe desselben erstatteten Neuigkeitsberichten einzus senden, oder in jedem Fall zu melden, daß in dem verflossenen Monat an dem Ort oder in der Gegend keine Neuigkeiten vorgefallen sind, die sich zur Berichtserstattung qualificirt haben. Generalpostdirection den 18ten Febr. 1808. Hellfried. Lange. Harbou. Monrad. Rofenvinge - Kolderup. Thaysfen.
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