Extract from a circular letter to all Royal Post Offices, stating that all packages over fifty pounds, to be accepted for dispatch by freight post, must be provided with a hand rope or loop at all four corners.

1825-03-12 · Extract aus einem Circularschreiben · 1825 · 1825_03_12

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OCR transcription

1825.
12. März.
27.
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27.
Extract aus einem Circularschreiben an sämmtliche Kd
nigl. Postcomtoire, daß sämmtliche Pakete über funfzig
Pfund, um zur Versendung mit den Frachtposten ange
nommen zu werden, an allen vier Ecken mit einem Hand-
tau oder Ohre versehen seyn müssen.
Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch zur Nachricht und Nachachtung
zu erkennen gegeben:
Das diesseitige Circularschreiben vom 31sten October 1812, wodurch
vorgeschrieben ist, daß keine über funfzig Pfund wiegende, mit einer
Schnürung und Zollplombirung versehene, Sachen, unter welcher Em:
ballage sie auch seyn mögen, zur Versendung mit den Frachtposten ange:
nommen werden dürfen, wenn nicht an allen vier Ecken von der Embal:
lage von den beikommenden Absendern ein Handtau oder Ohr angebracht
worden ist, wird hierdurch auf sämmtliche Pakete über funfzig Pfund, mit:
hin auch auf die nicht geschnürten und nicht plombirten Pakete, erweitert.
Generalpostdirection, den 12ten März 1825.

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