Extract from a circular to all Royal Post Offices in the Duchies, concerning the taxation of bills of exchange sent by freight post.
1825-06-07 · Extract aus einem Circular · 1825 · 1825_06_07
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1825. 7. Jun. 63. 63. Extract aus einem Circular an sämmtliche Königl. Post comtoire in den Herzogthümern, betr. die Tayirung der Wechsel, welche mit der Frachtpost versandt werden. Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch zur Nachricht und Nachachtung zu erkennen gegeben: Da es zur Wissenschaft der Generalpoſtdirection gekommen ist, daß mehrere Königl. Postcomtoire zweifelhaft sind, wie Wechsel, welche mit den Frachtposten versandt werden, richtig taxirt werden sollen, so finder die Generalpostdirection sich veranlaßt, dem Königl. Postcomtoir zu er: kennen zu geben, daß es in Hinsicht der Taxirung der mit den Frachtpo ſten zu versendenden Wechsel darauf ankomme, ob die Absender bei der Einlieferung ausdrücklich angeben, daß die Wechsel auf den Namen oder in blanco indoffert sind, da das Postgeld im erstern Falle nach der in
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165 1825. 63. der Frachtposttare vom 23ften Febr. 1788, Seite 20. No. IV. für die auf Namen lautenden Obligationen und Verschreibungen, welche mit der 7. Jun, Frachtpost versandt werden, enthaltenen Vorschrift zu erheben, im leh: tern Falle selbiges aber nach der in der erwähnten Frachtposttare Seite 17. Litr. D. wegen Tarirung der Obligationen, Actien und andern Verschreibungen, welche auf Inhaber lauten und in jedermanns Händen gelten, vorgeschriebenen Bestimmung zu erlegen seyn wird. Generalpoftdirection, den 7ten Jun. 1825.
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