Extract from a circular to all Royal Post Offices in the Duchies, concerning the taxation of bills of exchange sent by freight post.

1825-06-07 · Extract aus einem Circular · 1825 · 1825_06_07

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OCR transcription

1825.
7. Jun.
63.
63. Extract aus einem Circular an sämmtliche Königl. Post
comtoire in den Herzogthümern, betr. die Tayirung der
Wechsel, welche mit der Frachtpost versandt werden.
Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch zur Nachricht und Nachachtung
zu erkennen gegeben:
Da es zur Wissenschaft der Generalpoſtdirection gekommen ist, daß
mehrere Königl. Postcomtoire zweifelhaft sind, wie Wechsel, welche mit
den Frachtposten versandt werden, richtig taxirt werden sollen, so finder
die Generalpostdirection sich veranlaßt, dem Königl. Postcomtoir zu er:
kennen zu geben, daß es in Hinsicht der Taxirung der mit den Frachtpo
ſten zu versendenden Wechsel darauf ankomme, ob die Absender bei der
Einlieferung ausdrücklich angeben, daß die Wechsel auf den Namen oder
in blanco indoffert sind, da das Postgeld im erstern Falle nach der in

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OCR transcription

165
1825.
63.
der Frachtposttare vom 23ften Febr. 1788, Seite 20. No. IV. für die
auf Namen lautenden Obligationen und Verschreibungen, welche mit der 7. Jun,
Frachtpost versandt werden, enthaltenen Vorschrift zu erheben, im leh:
tern Falle selbiges aber nach der in der erwähnten Frachtposttare Seite
17. Litr. D. wegen Tarirung der Obligationen, Actien und andern
Verschreibungen, welche auf Inhaber lauten und in jedermanns Händen
gelten, vorgeschriebenen Bestimmung zu erlegen seyn wird.
Generalpoftdirection, den 7ten Jun. 1825.

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