Circular letter to all Royal Post Offices in the Duchies, concerning the tip to be paid to postilions by travelers transported by freight post.
1825-11-19 · Circularschreiben · 1825 · 1825_11_19
OCR transcription
289 124. Circularschreiben an sämmtliche Königl. Postcomtoire Dem 1825. 124. in den Herzogthümern, betr. das von den Reisenden, 19. Nov. welche mit der Frachtpost befördert werden, an die Po- stillone zu erlegende Trinkgeld. em Königl. Postcomtoir wird hiedurch zur Nachricht und Nachachtung zu erkennen gegeben: Da befunden worden ist, wie die, durch die diesseitigen Circular: schreiben vom 30sten Dec. 1817 und 7ten Febr. 1818, getroffene Vers fügung, daß die Reisenden mit den Frachtposten gleich bei der Einschrei: bung das den Postillonen zu entrichtende Trinkgeld dem beikommenden Postmeister, anstatt es bei der Ankunft auf der nächsten Station den Po stillonen selbst zu geben, bezahlen sollen, auf den Routen, wo kein Postführer mitfolgte, zur Sportulirung abseiten der Postillone Anlaß gegeben hat, und gleichfalls mit andern Unzuträglichkeiten verbunden ist, so wird hies durch diese Verfügung, in so weit sie die Frachtposten betrift, wieder aufs gehoben, und dagegen angeordnet, daß künftighin die Reisenden selbst das angeordnete Trinkgeld den Postillonen einzuhändigen haben, wovon nicht nur die Reisenden bei der Einschreibung mündlich, sondern auch durch eine desfällige Bemerkung, im Scheine für das bezahlte Postgeld zu benachrichtigen sind, worin zugleich zu bemerken ist, wie viel den Po: stillonen an Trinkgeld zu bezahlen sey, so wie ebenfalls den Postillonen diese Bestimmung bekannt zu machen und zugleich anzuzeigen ist, auf wie viel Trinkgeld sie nur Anspruch machen können. 100 Generalpostdirection, den 19ten Nov. 1825.
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