Circular letter to all Royal Post Offices in the Duchies, concerning the tip to be paid to postilions by travelers transported by freight post.

1825-11-19 · Circularschreiben · 1825 · 1825_11_19

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124. Circularschreiben an sämmtliche Königl. Postcomtoire
Dem
1825.
124.
in den Herzogthümern, betr. das von den Reisenden, 19. Nov.
welche mit der Frachtpost befördert werden, an die Po-
stillone zu erlegende Trinkgeld.
em Königl. Postcomtoir wird hiedurch zur Nachricht und Nachachtung
zu erkennen gegeben:
Da befunden worden ist, wie die, durch die diesseitigen Circular:
schreiben vom 30sten Dec. 1817 und 7ten Febr. 1818, getroffene Vers
fügung, daß die Reisenden mit den Frachtposten gleich bei der Einschrei:
bung das den Postillonen zu entrichtende Trinkgeld dem beikommenden
Postmeister, anstatt es bei der Ankunft auf der nächsten Station den Po
stillonen selbst zu geben, bezahlen sollen, auf den Routen, wo kein Postführer
mitfolgte, zur Sportulirung abseiten der Postillone Anlaß gegeben hat,
und gleichfalls mit andern Unzuträglichkeiten verbunden ist, so wird hies
durch diese Verfügung, in so weit sie die Frachtposten betrift, wieder aufs
gehoben, und dagegen angeordnet, daß künftighin die Reisenden selbst
das angeordnete Trinkgeld den Postillonen einzuhändigen haben, wovon
nicht nur die Reisenden bei der Einschreibung mündlich, sondern auch
durch eine desfällige Bemerkung, im Scheine für das bezahlte Postgeld
zu benachrichtigen sind, worin zugleich zu bemerken ist, wie viel den Po:
stillonen an Trinkgeld zu bezahlen sey, so wie ebenfalls den Postillonen
diese Bestimmung bekannt zu machen und zugleich anzuzeigen ist, auf wie
viel Trinkgeld sie nur Anspruch machen können.
100
Generalpostdirection, den 19ten Nov. 1825.

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