Circular to all post offices in the duchies, stating that for parcels destined for France, only open waybills can be accepted, as well as the procedure for sending printed matter weighing under two pounds to France.

1827-05-19 · Circular · 1827 · 1827_05_19

Page 1

1827_05_19_0001.jpg

1827_05_19_0001.jpg

OCR transcription

94. Circular an sämmtliche Postcomtoire in den Herzogthu-
Lingue
1827
94-
mern, daß bei Paketen, die nach Frankreich bestimmt 19. Mai.
sind, nur offene Frachtzettel angenommen werden kön-
nen, so wie das Verfahren bei Versendung von gedruck
ten Sachen, die unter zwei Pfund wiegen, nach Frank
reich, betreffend.
ing
Bufolge eines in Frankreich bestehenden Geseßes müssen alle Briefe ohne
Ausnahme mit der Briefpost versendet werden, und es dürfen den Paketvers
sendungen, welche mit den Frachtposten geschehen, bei scha
geschehen, bei scharfer Strafe,
keine Briefe beigegeben werden.
In Uebereinstimmung hiemit wird also einem Paket, welches mit den
Posten nach Frankreich gehen soll, vom Empfange dieses Circulars an,
nur ein offener Frachtzettel, worauf der Name des Empfängers und des
sen Wohnort bezeichnet ist, beizugeben seyn.
#19
Gedruckte Sachen nach Frankreich, unter zwei Pfund wiegend, kön:
nen von Frankfurt aus mit der fahrenden Post nicht weiter befördert
werden, sondern müssen, unter Kreuzband und bis zum Bestimmungs:
ort frankirt, mit der Briefpost abgesandt werden.
Vom Empfange dieses Circulars an, sind also die nach Frankreich
bestimmten, unter zwei Pfund wiegenden, gedruckten Sachen nicht anders,

Page 2

1827_05_19_0002.jpg

1827_05_19_0002.jpg

OCR transcription

1827.
168
als wenn sie an jemand in Hamburg adressirt sind, zur Beförderung ans
19. Mai. zunehmen.
zunehmen.
94.
Generalpostdirection, den 19ten Mai 1827.
blinds
him to
me
ind
intre

Notes

No notes yet.