Circular to all post offices in the duchies, stating that for parcels destined for France, only open waybills can be accepted, as well as the procedure for sending printed matter weighing under two pounds to France.
1827-05-19 · Circular · 1827 · 1827_05_19
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94. Circular an sämmtliche Postcomtoire in den Herzogthu- Lingue 1827 94- mern, daß bei Paketen, die nach Frankreich bestimmt 19. Mai. sind, nur offene Frachtzettel angenommen werden kön- nen, so wie das Verfahren bei Versendung von gedruck ten Sachen, die unter zwei Pfund wiegen, nach Frank reich, betreffend. ing Bufolge eines in Frankreich bestehenden Geseßes müssen alle Briefe ohne Ausnahme mit der Briefpost versendet werden, und es dürfen den Paketvers sendungen, welche mit den Frachtposten geschehen, bei scha geschehen, bei scharfer Strafe, keine Briefe beigegeben werden. In Uebereinstimmung hiemit wird also einem Paket, welches mit den Posten nach Frankreich gehen soll, vom Empfange dieses Circulars an, nur ein offener Frachtzettel, worauf der Name des Empfängers und des sen Wohnort bezeichnet ist, beizugeben seyn. #19 Gedruckte Sachen nach Frankreich, unter zwei Pfund wiegend, kön: nen von Frankfurt aus mit der fahrenden Post nicht weiter befördert werden, sondern müssen, unter Kreuzband und bis zum Bestimmungs: ort frankirt, mit der Briefpost abgesandt werden. Vom Empfange dieses Circulars an, sind also die nach Frankreich bestimmten, unter zwei Pfund wiegenden, gedruckten Sachen nicht anders,
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1827. 168 als wenn sie an jemand in Hamburg adressirt sind, zur Beförderung ans 19. Mai. zunehmen. zunehmen. 94. Generalpostdirection, den 19ten Mai 1827. blinds him to me ind intre
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