Circular to all post offices, concerning the dispatch of freight post items by the steamship traveling from Copenhagen to Norway.

1828-04-19 · Circular · 1828 · 1828_04_19

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56. Circular an sämmtliche Postcomtoire, betr. die Versen-
dung von Frachtpostsachen mit dem von Kopenhagen
nach Norwegen gehenden Dampfschiffe.
Das Königl. Postcomtoir wird hiedurch autorifirt, Briefe mit Bank:
zetteln, so wie andere Frachtpostsachen, jedoch Reisende nebst deren Sa
chen ausgenommen, bis zum Ablauf des September: Monats d. J. zur
Beförderung mit dem jeden Freitag von hier nach Norwegen zurückkeh
renden Dampfschiffe unter folgenden Bedingungen anzunehmen:
1) Keine Pakete dürfen ein Gewicht von 100 Pfund übersteigen,
oder einen größern Umfang als 8 Cubikfuß haben.
2) Alle nach Norwegen bestimmten Frachtpostsachen sollen vom Ab:
sendungsort bis Helsingburg frankirt werden. Demzufolge ist das Post:
geld für diejenigen Sachen, welche nach dem Gewicht tarirt werden, nach
der Wegeslänge vom Absendungsort bis Helsingör unter Hinzulegung
von einer Meile von lektgedachtem Ort nach Helsingburg, zu berechnen,
und für Frachtpostsachen, welche nach der Briefposttare zu Postgeld an
gesetzt werden, als: Bankzettel, Documente u. s. w. nach der zwischen
dem Ort der Absendung und Helsingör geltenden Briefposttare, unter
Hinzulegung des Sundporto's von 10 rbß. S. M. für jeden einfachen
Brief, zu erheben.
3) Briefe mit Bankzetteln, Münze oder Obligationen u. s. w. sind
nur unter eigener Versiegelung des Absenders anzunehmen, und ist in
dem dafür zu ertheilenden Schein ausdrücklich zu bemerken, daß das
Dänische Postwesen, in Uebereinstimmung mit der Frachtposttare vom
23sten Febr. 1788, S. 19. No. 5. dafür nicht länger verantwortlich
sey, als bis selbige gegen Quitung an den vom Norwegischen Postwesen
zu deren Empfangnahme Bevollmächtigten, der zugleich Führer des Nor:
wegischen Dampfschiffes ist, abgeliefert worden sind.
1828.
19. April.
56.

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1828.
19. April.
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4) Sämmtliche nach Norwegen bestimmten Frachtpostsachen sind
auf der gewöhnlichen Frachtpostcharte nach Kopenhagen, entweder oben
oder unten, so wie den laufenden Numern nach und unter Bemerkung
des Bestimmungsorts in Norwegen, anzuführen.
Generalpostdirection, den 19ten April 1828.

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