Circular to all post offices, concerning the dispatch of freight post items by the steamship traveling from Copenhagen to Norway.
1828-04-19 · Circular · 1828 · 1828_04_19
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87 56. Circular an sämmtliche Postcomtoire, betr. die Versen- dung von Frachtpostsachen mit dem von Kopenhagen nach Norwegen gehenden Dampfschiffe. Das Königl. Postcomtoir wird hiedurch autorifirt, Briefe mit Bank: zetteln, so wie andere Frachtpostsachen, jedoch Reisende nebst deren Sa chen ausgenommen, bis zum Ablauf des September: Monats d. J. zur Beförderung mit dem jeden Freitag von hier nach Norwegen zurückkeh renden Dampfschiffe unter folgenden Bedingungen anzunehmen: 1) Keine Pakete dürfen ein Gewicht von 100 Pfund übersteigen, oder einen größern Umfang als 8 Cubikfuß haben. 2) Alle nach Norwegen bestimmten Frachtpostsachen sollen vom Ab: sendungsort bis Helsingburg frankirt werden. Demzufolge ist das Post: geld für diejenigen Sachen, welche nach dem Gewicht tarirt werden, nach der Wegeslänge vom Absendungsort bis Helsingör unter Hinzulegung von einer Meile von lektgedachtem Ort nach Helsingburg, zu berechnen, und für Frachtpostsachen, welche nach der Briefposttare zu Postgeld an gesetzt werden, als: Bankzettel, Documente u. s. w. nach der zwischen dem Ort der Absendung und Helsingör geltenden Briefposttare, unter Hinzulegung des Sundporto's von 10 rbß. S. M. für jeden einfachen Brief, zu erheben. 3) Briefe mit Bankzetteln, Münze oder Obligationen u. s. w. sind nur unter eigener Versiegelung des Absenders anzunehmen, und ist in dem dafür zu ertheilenden Schein ausdrücklich zu bemerken, daß das Dänische Postwesen, in Uebereinstimmung mit der Frachtposttare vom 23sten Febr. 1788, S. 19. No. 5. dafür nicht länger verantwortlich sey, als bis selbige gegen Quitung an den vom Norwegischen Postwesen zu deren Empfangnahme Bevollmächtigten, der zugleich Führer des Nor: wegischen Dampfschiffes ist, abgeliefert worden sind. 1828. 19. April. 56.
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1828. 19. April. 56. 88 4) Sämmtliche nach Norwegen bestimmten Frachtpostsachen sind auf der gewöhnlichen Frachtpostcharte nach Kopenhagen, entweder oben oder unten, so wie den laufenden Numern nach und unter Bemerkung des Bestimmungsorts in Norwegen, anzuführen. Generalpostdirection, den 19ten April 1828.
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