Circular to all post offices, concerning 1) the dispatch of freight mail items to Sweden; 2) the price of the journal "Nyeste Morgenpost"; 3) the dispatch of the journal "Neue Pariser Modeblätter" with letter mail; 4) that game (wild animals) is not among the items whose transport is exclusively reserved for the post.

1829-03-28 · Circular · 1829 · 1829_03_28

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1829. 40. Circular an sämmtliche Postcomtoire, betr. 1) die Ver
28. März.
40.
sendung von Frachtpostsachen nach Schweden; 2) den
Preis der Zeitschrift nyeste Morgenpost; 3) die Versen-
dung der Zeitschrift neue Pariser Modeblätter mit der
Briefpost; 4) daß Wild nicht zu den Gegenständen ge-
hört, deren Beförderung der Post allein vorbehalten ist.
Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch Folgendes zur Nachricht und
Nachachtung zu erkennen gegeben:
1) Gleichwie es, da in Schweden kein Frachtpostengang eingerichtet
ist, dem Königl. Postcomtoir durch das Circular vom 13ten Nov. 1821
vorgeschrieben worden, keine Packete zur Versendung mit der Frachtpost
nach Schweden über 1 Pfund schwer, und wenn solche nicht in der Form
eines Briefes eingerichtet sind, anzunehmen; so findet die. Generalpost:
direction sich auch, da dessen ungeachtet häufig Frachtpostsachen nach
Schweden und Norwegen in Helsingör ankommen sollen, veranlaßt, dem
Königl. Postcomtoir hiedurch aufzugeben, die nach vorbenannten beiden
Reichen künftig etwa eingelieferten Frachtpostsachen nur in dem Falle ans
zunehmen, daß selbige an einen Commissionair in Helsingor adressirt sind,
damit derselbe für deren weitere Beförderung mit Schiffsgelegenheit, oder
den Umständen nach, auf andere Weise sorgen könne.
Bon dieser Bestimmung machen indessen die Versendungen von Gold
und Bankzetteln eine Ausnahme, welche, wenn sie bis Helsingburg fran-

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1829.
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kirt werden, anzunehmen sind, und wird für die erſterwähnten Versen:
dungen das Postgeld nach der Wegeslänge vom Absendungsort nach Hel: 28. März.
singör, unter Hinzulegung einer Meile von da nach Helsingburg, zu be:
rechnen, und für letztere das Postgeld vom Abgangsort nach Helsingör
nach der geltenden Briefpofttare, unter Hinzulegung des Sundporto's
von 10 Rbß. Silbermünze im Verhältniß zu einem einfachen Briefe, zu
erheben seyn..
2) Vom Anfange dieses Jahrs an sind für jedes Exemplar, des als
Fortsetzung des Blatts,, Nye Freya", unter dem Namen,, Nyeste Mor:
genpost" hieselbst herauskommenden Tagblatts, von den Abonnenten jähr
lich 10 Rbtlr. 78 rbß. S. M. zu erlegen.
3) Mittelst Königl. allerhöchster Resolution vom 13ten d. M. ist ge:
nehmigt worden, daß die von der Doctorin Schoppe in Hamburg her:
auszugebende Zeitschrift,, Neue Pariser Modenblätter" mit den Brief:
posten versandt werden möge.
Für diese Zeitschrift sind von den Abonnenten für jedes Eremplar jahr:
lich 10 Rbtle. 23 rbß. zu erlegen.
4) Es ist bei der Generalpostdirection in Anrege gekommen, ob Wild
unter 40 Pfund schwer zur ausschließlichen Beförderung mit den Fracht:
posten gehöre ?
Dem Königl. Postcomtoir wird in dieser Veranlassung nachrichtlich
angezeigt, daß Wild nicht zu denjenigen Gegenständen gehöre, deren Be
förderung der Post allein vorbehalten ist.
Generalpostdirection, den 28sten März 1829.

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