Circular to all post offices, stating that letters to the Directorate of the Institute for the Deaf and Dumb under the designation K. D. S. are only to be accepted with a corresponding certificate issued by an authorized official.
1829-04-18 · Circular · 1829 · 1829_04_18
OCR transcription
1829- 48. Circular an sämmtliche Postcomtoire, daß Briefe an die 18. April. 48. Direction des Taubstummeninstituts unter der Bezeich nung K. D. S. nur mit einem desfälligen von einem dazu befugten Beamten ausgestellten Atteste anzunehmen sind. Da es häufig der Fall ist, daß Briefe an die Königl. Direction für das Taubstummeninstitut unter der Bezeichnung K. D. S. eintreffen, so wird den Königl. Postcomtoiren mittelst dieses Circularschreibens hiedurch aufs gegeben, keine Briefe an genannte Direction anzunehmen, wenn selbige nicht von den dazu befugten Beamten, mittelst eines Attestes, daß der Inhalt den Königl. Dienst betrift, frei gemacht, oder im entgegengesekten Fall dafür das angeordnete Postgeld bei der Einlieferung erlegt werde. Generalpostdirection, den 18ten April 1829. 19
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