Circular to all post offices, stating that letters to the Directorate of the Institute for the Deaf and Dumb under the designation K. D. S. are only to be accepted with a corresponding certificate issued by an authorized official.

1829-04-18 · Circular · 1829 · 1829_04_18

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OCR transcription

1829- 48. Circular an sämmtliche Postcomtoire, daß Briefe an die
18. April.
48.
Direction des Taubstummeninstituts unter der Bezeich
nung K. D. S. nur mit einem desfälligen von einem dazu
befugten Beamten ausgestellten Atteste anzunehmen sind.
Da es häufig der Fall ist, daß Briefe an die Königl. Direction für das
Taubstummeninstitut unter der Bezeichnung K. D. S. eintreffen, so wird
den Königl. Postcomtoiren mittelst dieses Circularschreibens hiedurch aufs
gegeben, keine Briefe an genannte Direction anzunehmen, wenn selbige
nicht von den dazu befugten Beamten, mittelst eines Attestes, daß der
Inhalt den Königl. Dienst betrift, frei gemacht, oder im entgegengesekten
Fall dafür das angeordnete Postgeld bei der Einlieferung erlegt werde.
Generalpostdirection, den 18ten April 1829.
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