Placard, concerning a penalty provision against infringements on the rights of ferry crossings located on the Elbe, such as Blankenese, Schulau, Wedel and Brunsbüttel.

1829-04-24 · Placat · 1829 · 1829_04_24

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52. Placat, betr. eine Strafbestimmung gegen die Eingriffe
1829.
52.
in die Gerechtsame der an der Elbe belegenen Fährstellen, 24. April.
als Blankenese, Schulau, Wedel und Brunsbüttel.
Se. Majestät der König haben unterm 3ten d. M. allergnädigst
zu resolviren geruhet, daß Eingriffe in die Gerechtsame der Fährstellen
an der Elbe auf die Weise geahndet werden sollen, daß der Contravenient,
außer dem Ersatz des dem Fährpächter entzogenen Fährgeldes, das erste
Mal eine gleiche Summe, das zweite Mal die doppelte, und im Falle
des fernern Rückfalls, das vierfache des Fährgeldes als Königl. Brüche
zu erlegen, angehalten werden soll.
Vorstehendes wird Allen, die es angeht, zur Nachricht und ge
bührenden Nachachtung hiedurch bekannt gemacht.
Generalpostdirection zu Kopenhagen, den 24sten April 1829.

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