Chancery letter to both Higher Courts, concerning the sealing of Royal official letters.

1832-12-15 · Kanzeleischreiben · 1832 · 1832_12_15

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ahid bin sit
120. Kanzeleischreiben an beide Obergerichte, betr. die Ver-
asdfiegelung der Königl. Dienstbriefe").
Einem Schreiben der Generalpostdirection zufolge haben Se. Königl.
Majestät unterm 24sten Aug. d. I. allergnädigst zu resolviren geruht,
daß die mittelst Allerhöchster Resolution vom 5ten Jul. 1811 ertheilte
Erlaubniß, Briefe, welche Königl. Dienstsachen betreffen, mit Oblaten
zu versiegeln, in Zukunft aufhören, und daß solche Briefe anstatt dessen
mit Lack versiegelt werden sollen. Dabei haben Se. Majestät zugleich
allergnädigst befohlen, daß die zur portofreien Versendung von Briefen
berechtigten Autoritäten und Beamten mit einem Amtssiegel versehen seyn
sollen, welches deren öffentliche Stellung kenntlich bezeichnet, und wovon
die benöthigten Abdrücke dem Postwesen zur Vertheilung unter die Königl.
Postcomtoire mitgetheilt werden sollen, so wie daß kein Brief von diesen
* Unter demselben Dato ward hiemit übereinstimmend rescribirt an den
Oberpräsidenten in Altona, den Curator der Kieler Universitát, die
Direction des Taubstummeninstituts in Schleswig, die Direction der
Irrenanstalt bei Schleswig, und die Oberinspection der Strafanstalten
ein Glückstadt.d
202
1832.
15. Dec.
120.

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