Chancery letter to both Higher Courts, concerning the sealing of Royal official letters.
1832-12-15 · Kanzeleischreiben · 1832 · 1832_12_15
OCR transcription
ahid bin sit 120. Kanzeleischreiben an beide Obergerichte, betr. die Ver- asdfiegelung der Königl. Dienstbriefe"). Einem Schreiben der Generalpostdirection zufolge haben Se. Königl. Majestät unterm 24sten Aug. d. I. allergnädigst zu resolviren geruht, daß die mittelst Allerhöchster Resolution vom 5ten Jul. 1811 ertheilte Erlaubniß, Briefe, welche Königl. Dienstsachen betreffen, mit Oblaten zu versiegeln, in Zukunft aufhören, und daß solche Briefe anstatt dessen mit Lack versiegelt werden sollen. Dabei haben Se. Majestät zugleich allergnädigst befohlen, daß die zur portofreien Versendung von Briefen berechtigten Autoritäten und Beamten mit einem Amtssiegel versehen seyn sollen, welches deren öffentliche Stellung kenntlich bezeichnet, und wovon die benöthigten Abdrücke dem Postwesen zur Vertheilung unter die Königl. Postcomtoire mitgetheilt werden sollen, so wie daß kein Brief von diesen * Unter demselben Dato ward hiemit übereinstimmend rescribirt an den Oberpräsidenten in Altona, den Curator der Kieler Universitát, die Direction des Taubstummeninstituts in Schleswig, die Direction der Irrenanstalt bei Schleswig, und die Oberinspection der Strafanstalten ein Glückstadt.d 202 1832. 15. Dec. 120.
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