Circular, concerning the tariffing to be undertaken when sending Royal official funds.
1834-04-05 · Circular · 1834 · 1834_04_05
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109 42. Circular, betr. die bei Versendung von Königl. Dienst geldern vorzunehmende Tarirung.d Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch Folgendes zur Nachricht und Nachachtung zu erkennen gegeben: daß die in dem Circular der General: postdirection vom 22sten Jun. v. J. *) Abschnitt 8. enthaltene Bestimmung, daß jede Versendung für sich einzeln zu tariren sey, nicht auf Versendun gen von Königl. Dienstgeldern zur Anwendung zu bringen ist, sondern daß solche Versendungen von einem und demselben Absender an einen und denselben Empfänger, in Uebereinstimmung mit der Circularverfügung vom 16ten Jun. 1818, unter eins gesammelt zu tariren sind; welches das Königl. Postcomtoir bei Abfassung der Quartalsberechnung über das Porto für Königl. Dienstsachen fünftig zu beobachten hat. Generalpostdirection, den 5ten April 1834. 1834. 5 April. 42.
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