Circular, concerning the tariffing to be undertaken when sending Royal official funds.

1834-04-05 · Circular · 1834 · 1834_04_05

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42. Circular, betr. die bei Versendung von Königl. Dienst
geldern vorzunehmende Tarirung.d
Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch Folgendes zur Nachricht und
Nachachtung zu erkennen gegeben: daß die in dem Circular der General:
postdirection vom 22sten Jun. v. J. *) Abschnitt 8. enthaltene Bestimmung,
daß jede Versendung für sich einzeln zu tariren sey, nicht auf Versendun
gen von Königl. Dienstgeldern zur Anwendung zu bringen ist, sondern
daß solche Versendungen von einem und demselben Absender an einen und
denselben Empfänger, in Uebereinstimmung mit der Circularverfügung
vom 16ten Jun. 1818, unter eins gesammelt zu tariren sind; welches
das Königl. Postcomtoir bei Abfassung der Quartalsberechnung über das
Porto für Königl. Dienstsachen fünftig zu beobachten hat.
Generalpostdirection, den 5ten April 1834.
1834.
5 April.
42.

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