Tariff according to which letters going abroad are to be paid, from November 2, 1767.
1767-11-02 · Tarif · 1767 - 1768 · 1767_11_02
OCR transcription
39 1767. 2. Nov. 21. 21. Taxe, wornach die Briefe, die außerhalb Landes gehen,bezahlt werden sollen,vom zten Nov. 1767. (Je seltner der größere Theil des Publicums in dem Fall ist, diese ziemlich volumineuse Anordnung anzuwenden, die überdies in manchen wesentlichen Puncten schon abgeändert ist, und vielleicht bald ganz auf- ser Kraft gefeßt seyn wird; die Wenigen aber, die sie häufig gebrau chen, sie nothwendig außer dieser Sammlung besiken müssen; desto un- bedenklicher hat man es gefunden, sie hier zu übergehen.) Dem 22. Auszug aus einer königl. Resolution. em derzeitigen Besißer des Sophien: Magdalenen und Desmercie res: Koeges, ist unterm 2ten Nov. 1767 eine Resolution ertheilt, wo: durch die Einführung des Eyderstedtischen Landrechts, mit Ausnahme des darin begriffenen juris detractus, in ebenerwähntem Koege aller: höchst bestätiget worden. 1767. 2. Nov. 22.
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