Circular concerning the application of the ordinance of January 8, 1836, regarding the transport of travelers by hired carriage to the drivers of weekly wagons.

1836-02-09 · Circular · 1836 · 1836_02_09

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OCR transcription

1836.
14.
14. Circular, betr. die Anwendung der Verordnung vom
9. Febr. 8ten Januar 1836, wegen Beförderung der Reisenden
Durch Mieth fuhrwerk auf die Führer von Wochenwagen.
Auf Anlaß einer von einer Poststation eingegangenen Vorfrage, in Be
treff der Gerechtsame der Führer der Wochenwagen, findet die General:
postdirection sich hiedurch veranlaßt, der Königl. Poststation zur Nach:
richt anzuzeigen, daß die Führer der Wochenwagen selbstverständlich den-
selben Vorschriften wie andere Fuhrleute unterworfen sind, und dieselben
daher, wenn sie unterweges ein oder mehrere Pferde wechseln, oder sich
dahin vereinbaren, zu gewissen Zeiten an einem bestimmten Orte zusam
menzutreffen, um sich Reisende zur sofortigen Beförderung zuzuführen,
oder wenn sie Reisende, die mit Extrapost angekommen sind, vor Ablauf
einer Frist von 16 Stunden befördern, nach den Bestimmungen der Ver:
ordnung vom 8ten Jan. d. J. zu bestrafen sind.
20 Generalpostdirection, den gten Febr. 1836.

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