Chancery letter to the Schleswig-Holstein Government concerning the competent authority for handling contravention cases against the ordinance regarding the transport of travelers by hired carriage.
1836-07-12 · Kanzeleischreiben · 1836 · 1836_07_12
OCR transcription
1836. 12. Jul. 79. 110 79. Kanzeleischreiben an die Schleswig-Holsteinische Regie- rung, betr. die zur Erledigung von Contraventionsfäl- len gegen die Verordnung in Betreff der Beförderung von Reisenden durch Miethfuhrwerk competente Behörde. Auf den gefälligen Bericht und Bedenken der Königl. Schleswig: Hol: steinischen Regierung, betr. die Vorfrage des Polizeiamtes in Hadersle ben, ob dasselbe nach dem S. 17. der Verordnung vom 8ten Jan. d. I., betr. die Beförderung von Reisenden durch Miethfuhrwerk, zur Erledi gung der darin erwähnten Contraventionsfälle competent sey, in sofern deren gerichtliche Untersuchung verlangt werde, ermangelt die Kanzelei nicht, nach vorgängiger Correspondenz mit der Generalpostdirection, hie: durch zu erwiedern: daß das in Beziehung auf jene Contraventionsfälle freigelassene gerichtliche Verfahren nur bei solchen Polizeibehörden wird statt finden können, welchen die Ausübung der richterlichen Polizei zus steht. Diesem zufolge wird in der Stadt Hadersleben der dortige Magistrat, als die in richterlichen Polizeisachen zuständige Behörde, auch in den zur gerichtlichen Erledigung gelangenden Contraventionsfällen gegen die Vor schriften der gedachten Verordnung die Untersuchung zu führen und das Erkenntniß abzugeben haben. Indem die Kanzelei das Königl. Obergericht ersucht, dem Hadersle bener Polizeiamt das darnach Erforderliche gefällig zu eröffnen, fügt sie hinzu, daß die Generalpostdirection in Uebereinstimmung hiemit das Post: comtoir in Hadersleben angewiesen hat, in vorkommenden Fällen dem Magistrat die nöthige Anzeige zu machen. Königl. Schlesw. Holst. Lauenb. Kanzelei, den 12ten Jul. 1836. dan adosad ellendidesmaid unders 0881 and punished nimi Jain
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