Circular, concerning certain regulations to be observed when sending letters to Sweden, Norway, and England.

1836-11-05 · Circular · 1836 · 1836_11_05

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1836. 144.
5. Nov.
144.
Circular, betr. einige bei der Absendung von Briefen
nach Schweden, Norwegen und England zu beobach-
tende Bestimmungen.
Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch zur Nachricht und Nachachtung
eröffnet:
1) Daß für die Zukunft auf der Rückseite der Briefe, welche über

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Helsingøer nach Schweden und Norwegen versandt werden, der Abs
gangsort und das Datum der Absendung verzeichnet werden sollen.
2) Daß in Uebereinstimmung mit den in der Demselben zur Norm die:
nenden Instruction §. 2. am Schlusse enthaltenen Bestimmungen
auf der Rückseite der nach England zu versendenden Briefe sowohl
der Absendungsort, als auch das Datum der geschehenen Absen:
dung anzuführen ist.
Generalpostdirection, den 5ten Nov. 1856.
1836.
5. Nov.
144.

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