Circular, concerning certain regulations to be observed when sending letters to Sweden, Norway, and England.
1836-11-05 · Circular · 1836 · 1836_11_05
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1836. 144. 5. Nov. 144. Circular, betr. einige bei der Absendung von Briefen nach Schweden, Norwegen und England zu beobach- tende Bestimmungen. Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch zur Nachricht und Nachachtung eröffnet: 1) Daß für die Zukunft auf der Rückseite der Briefe, welche über
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221 Helsingøer nach Schweden und Norwegen versandt werden, der Abs gangsort und das Datum der Absendung verzeichnet werden sollen. 2) Daß in Uebereinstimmung mit den in der Demselben zur Norm die: nenden Instruction §. 2. am Schlusse enthaltenen Bestimmungen auf der Rückseite der nach England zu versendenden Briefe sowohl der Absendungsort, als auch das Datum der geschehenen Absen: dung anzuführen ist. Generalpostdirection, den 5ten Nov. 1856. 1836. 5. Nov. 144.
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