Circular, concerning the taxation of bank notes and the dispatch of parcels to Norway.
1837-03-04 · Circular · 1837 · 1837_03_04
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25. Circular, betr. die Taxirung von Bankzetteln, und die Versendung von Packeten nach Norwegen. Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch Folgendes zur Nachricht und Nachachtung zu erkennen gegeben: 1) Da die Generalpostdirection erfahren hat, daß wegen der richtigen Anwendung der in der Frachtposttare vom 9ten Dec. v. J. für die Taxi: rung von Bankzetteln gegebenen Bestimmung Zweifel entstanden, daß nämlich für Summen über 5 bis 600 Rbtir. für jede 100 Rbtlr. ein ein: zelnes Briefporto bezahlt werden solle, so findet man sich veranlaßt, das Königl. Postcomtoir hiedurch darauf aufmerksam zu machen, daß vorge: dachte Bestimmung dergestalt zu verstehen ist, daß nur für die ersten 100 Rbtlr. das Porto für Einen Brief zu entrichten, daß dahingegen, wenn die zu versendende Summe 100 Rbtlr. übersteigt, bis 600 Rbtlr. für 1837. 4. März. 25.
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1837. 25. 38 jede 50 Rbtlr. die Hälfte des Porto's eines einfachen Briefes, und also 4. März. für jede 100 Rbtlr. das Porto für Einen Brief mehr zu erlegen ist. 2) Nach dem Wunsche des Königl. Norwegischen Regierungs, Fi nanz:, Handels: und Zoll: Departements wird es dem Königl. Postcom: toir hiedurch aufgetragen, die Absender von Packeten bis zu 1 Pfund, welche zur Versendung nach Norwegen um die Zeit des Jahres eingelie: fert werden möchten, da das Dampfschiff des Norwegischen Postwesens nicht im Gange ist, darauf aufmerksam zu machen, daß, da nur eine Briefpost, aber keine Frachtpost von Helsingburg durch Schweden nach Norwegen geht, sie gewärtigen können, daß solche Packete bei deren An: kunft am Ort der Bestimmung, wegen des unverhältnißmäßig hohen Porto's, womit selbige für die Beförderung durch Schweden behaftet worden, nicht eingeldset werden. Generalpostdirection, den 4ten März 1837.
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