Circular, concerning letter transport to France by steamships. Circular, concerning the ordering of English newspapers. Circular, concerning the price of the supplement to the Hempel-Fühnsche Zeitung.

1837-04-01 · Circular · 1837 · 1837_04_01

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1837.
1. April.
39.
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39. Circular, betr. die Briefbeförderung nach Frankreich mit
den Dampfschiffen.
Dem
em Königl. Postcomtoir wird hiedurch Folgendes zur Nachricht und
Nachachtung zu erkennen gegeben:
Zufolge der von der Fürstl. Thurn und Tarischen Generalpostdirection
mit der Königl. Französischen Postadministration und mit der freien
Stadt Hamburg abgeschlossenen Verträge über eine directe Postverbin
dung mit Havre vermittelst der Dampfbôte können auf diesem Wege alle
die Correspondenz-Gattungen versandt werden, welche auf dem gleichzei:
tig unverändert fortbestehenden Landcurse nach Frankreich Beförderung
erhalten. Bedingung ist aber, daß der Absender eines Briefes, wenn er
dem Seewege den Vorzug giebt, dieß ausdrücklich auf der Adresse be:
merke, mit den Worten:,,pr. Dampfschiff" oder „par voie de mer."
Die Taren sind denen des Landcurses gleich, mit folgenden zwei Aus:
nahmen:
a) Die Brieftare zwischen Hamburg und Havre selbst ist nach ge:
meinschaftlicher Uebereinkunft auf 9 ßl. für den einfachen Brief bis Loth
excl. festgesetzt.
b) Die Tare der Briefe nach und aus Nordamerika, welche von Ha:
vre directe mit Schiffen weiter gehen oder daselbst gelandet sind, ist bei der
Beförderung durch die Dampfschiffe auf die Tare von Paris (nämlich ein:
fach bis Loth excl. 12 ßl.) herabgesetzt.
Alle übrigen Taren der nach oder über Frankreich hinaus bestimmten
Correspondenz sind ganz so beibehalten, wie sie für den Landeurs festge:
setzt sind.
Welches dem Königl. Postcomtoir zur Mittheilung an das dortige
correspondirende Publicum unter dem Bemerken eröffnet wird, daß die
Abfertigung der von Hamburg mit den Dampfschiffen nach Havre be:
stimmten Correspondenz jeden Freitag Abend Statt findet, und daß es
nur die Briefe für das nördliche Frankreich bis Paris incl. sind, welche

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bei der Versendung durch die Dampfschiffe an Schnelligkeit gewinnen
können, so wie auch die amerikanische Correspondenz, welche letztere bei 1. April.
der Aufgabe frankirt werden muß. Nach dem südlichen Frankreich, z.
B. Strasburg, Lyon, Montpellier u. s. w., wird immer der Landcurs
durch seine grade Richtung den Vorzug behaupten.
Generalpostdirection, den 1sten April 1837.
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40. Circular, betr. die Bestellung der Englischen Zeitungen.
In Betreff der Englischen Zeitungen wird dem Königl. Postcomtoir Fol
gendes eröffnet:
1) Dasselbe hat vor Ablauf des zweiten Monats eines jeden Quar:
tals die Zeitungsgelder, und zwar in Species:Münze, an den Postsecretair
und const. Postmeister Tönningsen in Altona abzuliefern.
2) Den Abonnenten ist zu erkennen zu geben, daß, wenn nach Be:
ginn eines Quartals eine Zubestellung von Englischen Blättern statt fin
de, sodann keine Nachlieferung bereits erschienener Nummern dersel:
ben geschehe und die Bezahlung sich nach Maaßgabe der verabreichten
Nummern richte.
3) Die Abbestellung von Englischen Zeitungen ist vier Wochen vor
Ablauf eines Quartals bei dem gedachten Postsecretair Tonningsen zu be:
schaffen, und eine Zubestellung nach Anbeginn eines Quartals auch für
die Dauer des nächsten Quartals geltend.
Generalpostdirection, den 1sten April 1837.
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1837.
1. April.
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1. April.
41.
770.
41. Circular, betr. den Preis des Beiblattes zu der Hempel-
schen Fühnschen Zeitung.
Auf den Wunsch des beikommenden Herausgebers wird das Königl.
Postcomtoir hiedurch autorisirt, vom Anfange dieses Jahres an, für das
der Hempelschen Fühnschen Zeitung wöchentlich, unter dem Titel:,,Bi:
drag til Tidshistorien," beigesellte Folgeblatt eine Bezahlung von 32 rbß.
quartaliter bei den Abonnenten der Zeitung, die zugleich das Folgeblatt
halten, zu erheben, welche Bezahlung gewöhnlicherweise im Extracte in
Einnahme zu berechnen ist.
Generalpostdirection, den 1sten April 1837.
100

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