Circular, concerning the calculation of weight for the taxation of books.
1837-06-24 · Circular · 1837 · 1837_06_24
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881 Jud 88. Circular, betr. die Berechnung des Gewichts bei der sid Tayirung von Büchern.dded .00 Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch zur Nachricht und Nachachtung zu erkennen gegeben, daß die unter No. 11. in den allgemeinen Anmer: fungen der Frachtposttare vom 9ten Dec. v. J. vorgeschriebene Bestim 1837. 24. Jun. 88. .09
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1837. 24. Jun. 88. 134 mung, daß überschießende Lothe und zwar bis zu vollen 8 Loth bei Tari: rung solcher Gegenstände, welche entweder der allgemeinen Gewichttare oder der Tare für Victualien unterliegen und über 1 Pfund wiegen, nicht in Betracht kommen, ebenfalls bei Taxation von Büchern und gedruckten Sachen, ohne Rücksicht darauf, ob das Gewicht des zu Versendenden unter oder über 3 Pfund ausmacht, in Anwendung gebracht werden soll. Generalpostdirection, den 24sten Jun. 1837.
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