Circular, concerning the calculation of weight for the taxation of books.

1837-06-24 · Circular · 1837 · 1837_06_24

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881 Jud
88. Circular, betr. die Berechnung des Gewichts bei der
sid Tayirung von Büchern.dded
.00
Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch zur Nachricht und Nachachtung
zu erkennen gegeben, daß die unter No. 11. in den allgemeinen Anmer:
fungen der Frachtposttare vom 9ten Dec. v. J. vorgeschriebene Bestim
1837.
24. Jun.
88.
.09

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1837.
24. Jun.
88.
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mung, daß überschießende Lothe und zwar bis zu vollen 8 Loth bei Tari:
rung solcher Gegenstände, welche entweder der allgemeinen Gewichttare
oder der Tare für Victualien unterliegen und über 1 Pfund wiegen, nicht
in Betracht kommen, ebenfalls bei Taxation von Büchern und gedruckten
Sachen, ohne Rücksicht darauf, ob das Gewicht des zu Versendenden
unter oder über 3 Pfund ausmacht, in Anwendung gebracht werden soll.
Generalpostdirection, den 24sten Jun. 1837.

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