Circular, concerning more detailed regulations regarding time sheets.

1837-10-21 · Circular · 1837 · 1837_10_21

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166. Circular, betr. nähere Bestimmungen hinsichtlich der
Stundenzettel.
Da die Generalpostdirection es erforderlich gefunden hat, daß auf den
Stundenzetteln vom Beförderungswesen die Zeit der Bestellung und des
Erscheinens der abzugebenden Beförderungen bemerkt werde, so wird der
Königl. Poststation hiedurch aufgegeben, Solches, wie auf dem angebo:
genen Eremplar bemerkt ist, jedesmal hinzuzufügen.
Es ist ferner bemerkt worden, daß die Notirung der Zeit des Ab:
gangs und der Ankunft der Beförderung auf dem Stundenzettel häufig
unterbleibt. Da dieß aber die erforderliche Controle, in wie weit der
Postillon die Beförderung in der vorgeschriebenen Zeit geleistet habe, un:
möglich macht, so wird die Beobachtung dieser in der Verordnung vom
28sten Mai 1762 Passus 4. vorgeschriebenen und in den Circularen
vom 19ten October 1762 und 22sten April 1794 eingeschärften Oblie:
genheit hiedurch in Erinnerung gebracht. Zugleich wird der Königl.
Poststation aufgetragen, den Postillons ihre Verpflichtung, die Stun:
denzettel sogleich nach ihrer Ankunft am Bestimmungsorte dem Postbe:
amten vorzulegen, einzuschärfen.
Generalpostdirection, den 21sten Oct. 1837.
1837.
21. Oct.
166.

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