Circular, concerning the taxation of excess weight for travelers with freight mail, and their departure before the destination.

1837-12-02 · Circular · 1837 · 1837_12_02

Page 1

1837_12_02_0001.jpg

1837_12_02_0001.jpg

OCR transcription

1837.
2. Dec.
186.
314
186, Circular, betr. die Tayirung des Uebergewichts der mit
der Frachtpost Reisenden, und den Abgang derselben vor
dem Bestimmungsorte.
Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch zur Nachricht und Nachachtung
zu erkennen gegeben:
1) daß die Generalpostdirection sich veranlaßt gefunden hat, zum Vor:
theil der mit den Frachtposten Reisenden zu bestimmen, daß das Post:
geld für das bei ihrem mitgeführten Reisegut befundene Uebergewicht
in Zukunft nur mit so viel pr. Pfund, als nach der in der Fracht:
posttare vom 9ten Dec. v. J. enthaltenen allgemeinen Gewichttare
im Verhältniß zu der Wegeslänge zu erlegen seyn wird, berechnet
werden solle, ohne daß das erste Pfund, wie es bei Tarirung der
Postgüter der Fall ist, besonders berechnet werde.
2) Von dem Königl. Generalzollkammer: und Commerzcollegio ist bei
der Generalpostdirection verschiedentlich in Anrege gebracht worden,
daß Reisende mit ihren Reisegütern die Frachtposten, ehe sie den
Bestimmungsort erreicht haben, verlassen, durch welches Abladen
des chartirten Postguts unterweges dem Zollwesen die Nachsicht
desselben entzogen und das Zollinteresse gefährdet werde.
In dieser Veranlassung wird dem Königl. Postcomtoir hiedurch auf:
gegeben, den die Frachtposten befördernden Postillons strenge einzuschår:
fen, die Reisenden, wenn sie nicht mit einem von der letzten Station er:
theilten Schein dahin versehen sind, daß der Abgang von Seiten des
Posts oder Zollwesens ungehindert geschehen könne, nicht eher von der
Post mit ihren Reisegütern abgehen zu lassen, als bis sie den Bestimmungs:
ort erreicht haben und vor das Posthaus gebracht worden sind.
geschehen
Generalpostdirection, den 2ten Dec. 1837.

Notes

No notes yet.