Circular, concerning the taxation of excess weight for travelers with freight mail, and their departure before the destination.
1837-12-02 · Circular · 1837 · 1837_12_02
OCR transcription
1837. 2. Dec. 186. 314 186, Circular, betr. die Tayirung des Uebergewichts der mit der Frachtpost Reisenden, und den Abgang derselben vor dem Bestimmungsorte. Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch zur Nachricht und Nachachtung zu erkennen gegeben: 1) daß die Generalpostdirection sich veranlaßt gefunden hat, zum Vor: theil der mit den Frachtposten Reisenden zu bestimmen, daß das Post: geld für das bei ihrem mitgeführten Reisegut befundene Uebergewicht in Zukunft nur mit so viel pr. Pfund, als nach der in der Fracht: posttare vom 9ten Dec. v. J. enthaltenen allgemeinen Gewichttare im Verhältniß zu der Wegeslänge zu erlegen seyn wird, berechnet werden solle, ohne daß das erste Pfund, wie es bei Tarirung der Postgüter der Fall ist, besonders berechnet werde. 2) Von dem Königl. Generalzollkammer: und Commerzcollegio ist bei der Generalpostdirection verschiedentlich in Anrege gebracht worden, daß Reisende mit ihren Reisegütern die Frachtposten, ehe sie den Bestimmungsort erreicht haben, verlassen, durch welches Abladen des chartirten Postguts unterweges dem Zollwesen die Nachsicht desselben entzogen und das Zollinteresse gefährdet werde. In dieser Veranlassung wird dem Königl. Postcomtoir hiedurch auf: gegeben, den die Frachtposten befördernden Postillons strenge einzuschår: fen, die Reisenden, wenn sie nicht mit einem von der letzten Station er: theilten Schein dahin versehen sind, daß der Abgang von Seiten des Posts oder Zollwesens ungehindert geschehen könne, nicht eher von der Post mit ihren Reisegütern abgehen zu lassen, als bis sie den Bestimmungs: ort erreicht haben und vor das Posthaus gebracht worden sind. geschehen Generalpostdirection, den 2ten Dec. 1837.
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