70. Circular concerning the tariffing of letters sent with bank notes.

1838-05-26 · Circulair · 1838 · 1838_05_26

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OCR transcription

1838.
26. Mai.
70.
BEAL
458
70. Circulair, betr. die Tayirung der mit Bankzetteln ver-
sandten Briefe.
Um eine bestimmte Regel für die Fälle zu haben, in welchen bei Versen:
dung von Bankozetteln der damitfolgende Brief mittarirt werden soll oder
nicht, wird dem Königl. Postcomtoir zur Nachricht und Nachachtung zu
erkennen gegeben, daß:
a) wenn Bankozettel unter eigner Versiegelung zur Versendung einge:
liefert werden, der Brief stets mittarirt werden solle, und daß dann
Solches zur Nachricht für die Revision ausdrücklich auf der Karte
anzuführen ist; *)
b) wenn Bankozettel in einem offenen Couverte zur Versendung einge:
liefert werden, um nachgezählt zu werden, der Brief nur in dem Falle
mittarirt werden solle, wenn er mehr als die Angabe der zu versen-
denden Summe, die Unterschrift des Absenders, den Absendungs-
ort und das Datum, enthält.
Generalpostdirection, den 26sten Mai 1838.

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