70. Circular concerning the tariffing of letters sent with bank notes.
1838-05-26 · Circulair · 1838 · 1838_05_26
OCR transcription
1838. 26. Mai. 70. BEAL 458 70. Circulair, betr. die Tayirung der mit Bankzetteln ver- sandten Briefe. Um eine bestimmte Regel für die Fälle zu haben, in welchen bei Versen: dung von Bankozetteln der damitfolgende Brief mittarirt werden soll oder nicht, wird dem Königl. Postcomtoir zur Nachricht und Nachachtung zu erkennen gegeben, daß: a) wenn Bankozettel unter eigner Versiegelung zur Versendung einge: liefert werden, der Brief stets mittarirt werden solle, und daß dann Solches zur Nachricht für die Revision ausdrücklich auf der Karte anzuführen ist; *) b) wenn Bankozettel in einem offenen Couverte zur Versendung einge: liefert werden, um nachgezählt zu werden, der Brief nur in dem Falle mittarirt werden solle, wenn er mehr als die Angabe der zu versen- denden Summe, die Unterschrift des Absenders, den Absendungs- ort und das Datum, enthält. Generalpostdirection, den 26sten Mai 1838.
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