90. Circular concerning the fees to be paid by the operators of weekly coaches for the transport of travelers.

1838-06-16 · Circulair · 1838 · 1838_06_16

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1838.
16. Jun.
90.
90. Circulair, betr. die von den Führern der Wochenwagen
bei Beförderung von Reisenden zu entrichtenden Ab-
gaben.
Indem der Königl. Poststation hieneben zwei Exemplare eines Placats,
betreffend eine Veränderung der von den Führern der sogenannten Wo:
chenwagen in den Herzogthümern Schleswig und Holstein zufolge der
Verordnung vom 8ten Jan. 1836 bei Beförderung von Reisenden zu
entrichtenden Abgabe, von welchen das eine Exemplar im Comtoir aus:

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1838.
90.
zulegen, und den Wochenwagen: Führern auf Verlangen vorzuzeigen,
das andere unter den Dienstpapieren aufzubewahren ist, zugestellt werden, 16. Jun.
wird zur Wahrnehmung des Erforderlichen hinzugefügt, daß zugleich
allerhöchst genehmigt ist, daß in Fällen, auch wenn die Abgabe der Wo:
chenwagen bloß der Verordnung vom 8ten Jan. 1836 zufolge im Vera
hältniß zur Pferdezahl zu entrichten seyn wird, diese nach Pferdezahl zu
berechnerde Summe den Stationen ausschließlich zufallen möge; woge=
gen, wenn bei der Berechnung der Abgabe die Personenzahl zu Grunde
gelegt wird, der sich ergebende Mehrbetrag einseitig der Postcasse vers
bleiben soll.
Generalpostdirection, den 16ten Jun. 1838.

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