116. Circular concerning the delivery of sums of money earned by inmates in correctional facilities.
1838-08-13 · Circulair · 1838 · 1838_08_13
OCR transcription
1838. 13. Aug. 116. 888 IN 1582 116. Circulair, betr. die Ablieferung der von den Züchtlin- biste gen in den Strafanstalten erworbenen Geldsummen. pitzbozmasa t Se. Majestät der König haben mittelst allerhöchster Resolution vom 27sten v. M. zu bestimmen geruht, daß die Geldsummen, welche die Züchtlinge in den Strafanstalten zu Glückstadt verdient haben, so weit solche nicht zur Bestreitung der Reise nach dem von ihnen gewählten Be- He nicht zur Befreitu stimmungsorte erforderlich, denselben nicht, wie bisher, sofort bei ihrer Entlassung aus den Strafanstalten, sondern erst bei ihrer Ankunft an ihrem Bestimmungsorte von der dortigen Polizeibehörde ausgehändigt werden sollen. Auch ist mittelst allerhöchster Resolution angeordnet worden, daß diejenigen Geldsummen, welche sich die Züchtlinge in den Strafanstalten zu Glückstadt während ihrer Strafzeit erübrigt haben, bei ihrer Entlas- sung von Glückstadt nach dem von ihnen gewählten Bestimmungsorte für die Hälfte des tarmäßigen Postgeldes und der an die beikommenden Post- comtoire zu entrichtenden Gebühren versandt werden mögen. Vorstehendes wird allen, die es angeht, zur Nachricht und Wahr- nehmung des Erforderlichen hiedurch bekannt gemacht. Urkundlich zc. Gegeben in der Schleswig-Holsteinischen Regierung auf Gottorf, den 13ten August 1838.
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