116. Circular concerning the delivery of sums of money earned by inmates in correctional facilities.

1838-08-13 · Circulair · 1838 · 1838_08_13

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OCR transcription

1838.
13. Aug.
116.
888
IN
1582
116. Circulair, betr. die Ablieferung der von den Züchtlin-
biste gen in den Strafanstalten erworbenen Geldsummen.
pitzbozmasa t
Se. Majestät der König haben mittelst allerhöchster Resolution
vom 27sten v. M. zu bestimmen geruht, daß die Geldsummen, welche
die Züchtlinge in den Strafanstalten zu Glückstadt verdient haben, so weit
solche nicht zur Bestreitung der Reise nach dem von ihnen gewählten Be-
He nicht zur Befreitu
stimmungsorte erforderlich, denselben nicht, wie bisher, sofort bei ihrer
Entlassung aus den Strafanstalten, sondern erst bei ihrer Ankunft an
ihrem Bestimmungsorte von der dortigen Polizeibehörde ausgehändigt
werden sollen.
Auch ist mittelst allerhöchster Resolution angeordnet worden, daß
diejenigen Geldsummen, welche sich die Züchtlinge in den Strafanstalten
zu Glückstadt während ihrer Strafzeit erübrigt haben, bei ihrer Entlas-
sung von Glückstadt nach dem von ihnen gewählten Bestimmungsorte für
die Hälfte des tarmäßigen Postgeldes und der an die beikommenden Post-
comtoire zu entrichtenden Gebühren versandt werden mögen.
Vorstehendes wird allen, die es angeht, zur Nachricht und Wahr-
nehmung des Erforderlichen hiedurch bekannt gemacht.
Urkundlich zc. Gegeben in der Schleswig-Holsteinischen Regierung
auf Gottorf, den 13ten August 1838.

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