135. Circular concerning the obligation of post offices to inform senders of heavier letter packages about tariff regulations.

1838-09-11 · Circulair · 1838 · 1838_09_11

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1838.
11. Sept.
135.
135. Circulair, betr. die Verpflichtung der Postcomtoire,
die Absender schwererer Briefpakete auf die Tarbestim-
mungen aufmerksam zu machen.
Da es sich nicht vorausseßen läßt, daß alle Correspondirende von der
nach Nr. 2. des Placats vom 8ten Juni d. J., betreffend eine Abande-
rung der in der Briefposttare vom 15ten Juli 1818 festgesetzten Regeln für
die Taration der Briefe, eintretenden Steigerung des Portos für Briefe,
die über neun Loth wiegen, Kenntniß haben, und daher der Fall vorkom-
men kann und vorgekommen ist, daß die Correspondirenden in der Mei-
nung, daß das Porto geringer sey als es ist, solche Briefpakete mit der
Briefpost versenden, die sie entweder nicht zu diesem Gewichte oder nach
Beschaffenheit des Gegenstandes mit der Frachtpost versandt haben wür-
den, wenn sie den Betrag des Porto's gekannt hätten, so wird dem Kö:
nigl. Postcomtoir hiedurch aufgegeben, die Absender von Briefpaketen,
die über neun Loth wiegen, stets darauf aufmerksam zu machen, daß sie
selbige entweder in getheilten Paketen, deren jedes unter neun Loth

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schwer ist, oder, wenn sie Acten, die nicht getheilt werden können, Pro:
ben, oder dergleichen in der Frachtposttare namentlich angegebene Gegen: 11. Sept.
stånde enthalten, mit der Frachtpost versenden und dadurch dem mehrge:
dachten erhöheten Betrage des Porto's entgehen können.
Generalpestdirection, den 11ten September 1838.
135.

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