154. Circular concerning the procedure for heavier letter packages.

1838-10-06 · Circulair · 1838 · 1838_10_06

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OCR transcription

1838.
6. Oct.
154.
.8681
10.2
154. Circulair, betr. das Verfahren mit schwereren Brief-
id paketen.bis suis sd
In Verfolg des Circulairs der Generalpostdirection vom 11ten v. M.,
wodurch dem Königl. Postcomtoir aufgegeben wurde, die Correspondi:
renden bei Einlieferung von Briefen von einem höheren Gewichte als
neun Loth darauf aufmerksam zu machen, daß sie, um der Erlegung des
Portos nach §. 2. des Placats vom 8ten Jun. d. J. zu entgehen, solche
Briefe in mehrere, nicht neun Loth wiegende Pakete vertheilen könnten,
wird demselben hiedurch zur Nachricht und Nachachtung mit allerhöchster
Genehmigung eröffnet, daß in den Fällen, wo über neun Loth wiegende
Briefe, Proben, Wechsel, Rechnungen, Quittungen, Courszettel, Fac:
turen, Connoffemente, Waarenverzeichnisse, Avertissemente, oder son:
stige Acten und Documente enthalten, und die Absender erklären sollten,
daß eine Versendung in mehreren nicht neun Loth wiegenden Paketen den
obwaltenden Umständen nach nicht stattfinden könne, alsdann solche Briefe
bis zu einem Gewichte von zweiunddreißig Loth, welches das höchste Ge:
wicht ist, das zur Versendung mit der Briefpost angenommen werden
darf, nach der im §. 1. des Placats vom Sten (Jun. 1838 enthaltenen

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