154. Circular concerning the procedure for heavier letter packages.
1838-10-06 · Circulair · 1838 · 1838_10_06
OCR transcription
1838. 6. Oct. 154. .8681 10.2 154. Circulair, betr. das Verfahren mit schwereren Brief- id paketen.bis suis sd In Verfolg des Circulairs der Generalpostdirection vom 11ten v. M., wodurch dem Königl. Postcomtoir aufgegeben wurde, die Correspondi: renden bei Einlieferung von Briefen von einem höheren Gewichte als neun Loth darauf aufmerksam zu machen, daß sie, um der Erlegung des Portos nach §. 2. des Placats vom 8ten Jun. d. J. zu entgehen, solche Briefe in mehrere, nicht neun Loth wiegende Pakete vertheilen könnten, wird demselben hiedurch zur Nachricht und Nachachtung mit allerhöchster Genehmigung eröffnet, daß in den Fällen, wo über neun Loth wiegende Briefe, Proben, Wechsel, Rechnungen, Quittungen, Courszettel, Fac: turen, Connoffemente, Waarenverzeichnisse, Avertissemente, oder son: stige Acten und Documente enthalten, und die Absender erklären sollten, daß eine Versendung in mehreren nicht neun Loth wiegenden Paketen den obwaltenden Umständen nach nicht stattfinden könne, alsdann solche Briefe bis zu einem Gewichte von zweiunddreißig Loth, welches das höchste Ge: wicht ist, das zur Versendung mit der Briefpost angenommen werden darf, nach der im §. 1. des Placats vom Sten (Jun. 1838 enthaltenen
Notes
No notes yet.