Circular, concerning the acceptance of freight mail items at the post offices in Hamburg, Altona and Lübeck without declaration of value.
1839-03-12 · Circulair · 1839 · 1839_03_12
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50. Circulair, betr. die Annahme von Frachtpostsachen bei 1839. den Postcomtoiren zu Hamburg, Altona und Lübeck 12. März. ohne Angabe des Werths. Auf desfällige allerunterthänigste Vorstellung der Generalpostdirection ist allerhöchst genehmigt worden, daß bei den Königl. Postcomtoiren zu Hamburg, Altona und Lübeck Sachen zur Versendung mit den Fracht- posten auch ohne die in der Frachtposttare vom 9ten Dec. 1836 Anm. 6. vorgeschriebene Angabe des Werthes angenommen und befördert werden mögen; die Postcasse jedoch, im Falle eine solche ohne Werthangabe vers sandte Sache durch die Schuld der Postbedienten verloren geht oder be: schädigt ankommt, nie mehr, als höchstens bis zur Summe von 16 Nbtlr. Q. 2 50. spite ar
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1839. 124 S. M., insofern dieser oder ein geringerer Werth nachgewiesen werden 12. März. sollte, Ersatz zu leisten verpflichtet sey. 50. Das Königl. Postcomtoir wird von dieser allerhöchsten Bestimmung hiedurch in Kenntniß gesetzt. Generalpostdirection, den 12ten März 1839.
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