Circular letter, concerning the payment of the 'Lißenbrudergeld' to be paid for transport with freight mail.
1840-02-01 · Circulairschreiben · 1840 · 1840_02_01
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1840 8. Circulairschreiben, betr. die Zahlung des bei der Beförde 1. Febr.rung mit der Frachtpost zu entrichtenden Lißenbruder- 8. geldes. 2000 15- Die Generalpostdirection hat es zweckmäßig gefunden, daß die mit der Hauptfrachtpost Reisenden das Lißenbrudergeld nicht ferner selbst auf jeder Station entrichten, sondern solches für ihre ganze Reise, daher sowohl
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13 1840. 1. Febr. 8. das am Abgangsorte als am Bestimmungsorte und auf den Zwischen: stationen, woselbst Pferde gewechselt werden, zu erlegende, beim Ein: schreiben nebst dem Postgelde und dem Trinkgelde an die Postillons gleich mitbezahlen, und daß dasselbe sodann gleichwie das Trinkgeld für die Po: stillons von dem einschreibenden Postcomtoir dem Postführer eingehån digt und von diesem auf jeder Station dem Lißenbruder zugestellt werde. Dem Königl. Postcomtoir wird daher aufgetragen, es vorkommenden d. Falls obgedachter Maaßen zu verhalten. Generalpostdirection, den 1sten Febr. 1840. and i mont od jun ma mae ind i sid two chibi mind and paste 048 .01
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