Circular concerning the postage exemption for customs collection officials.
1840-03-28 · Circulair · 1840 · 1840_03_28
OCR transcription
1840. 28. März. 28. 82 28. Circulair, betr. die Portofreiheit der Zollhebungsbeamten. Mittelst allerhöchster Resolution vom 6ten d. M. haben Se. Majestät der König den unter dem Namen Zollcassirer und Zollhebungscontroleurs in den Herzogthümern Schleswig und Holstein angestellten Zollhebungs: beamten die Befugniß allergnädigst zu ertheilen geruhet, die an sie in An gelegenheiten des Zollhebungsgeschäftes eingehenden und von ihnen abzus sendenden Briefe durch Ausstellung eines Attestes, daß der Brief blos eine Königl. Dienstsache und nichts Anderes betreffe, vom Postgelde zu befreien. Welches dem Königl. Postcomtoir zur Nachricht und Wahr: lches dem Kö nehmung des Erforderlichen eröffnet wird. di Königl. Generalpostdirection, den 28sten März 1840. (81)
Notes
No notes yet.