Circular concerning the postage exemption for customs collection officials.

1840-03-28 · Circulair · 1840 · 1840_03_28

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OCR transcription

1840.
28. März.
28.
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28. Circulair, betr. die Portofreiheit der Zollhebungsbeamten.
Mittelst allerhöchster Resolution vom 6ten d. M. haben Se. Majestät
der König den unter dem Namen Zollcassirer und Zollhebungscontroleurs
in den Herzogthümern Schleswig und Holstein angestellten Zollhebungs:
beamten die Befugniß allergnädigst zu ertheilen geruhet, die an sie in An
gelegenheiten des Zollhebungsgeschäftes eingehenden und von ihnen abzus
sendenden Briefe durch Ausstellung eines Attestes, daß der Brief blos
eine Königl. Dienstsache und nichts Anderes betreffe, vom Postgelde zu
befreien. Welches dem Königl. Postcomtoir zur Nachricht und Wahr:
lches dem Kö
nehmung des Erforderlichen eröffnet wird.
di
Königl. Generalpostdirection, den 28sten März 1840.
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