Royal Resolution concerning the compensation to be granted to the subjects of the Trittau district for royal service transports which they are not obliged to perform gratuitously.

1840-10-04 · Königl. Resolution · 1840 · 1840_10_04

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106. Königl. Resolution, betr. die den Untergehörigen des
Amts Trittau zu bewilligende Vergütung für diejenigen
side den Königl. Dienst betreffenden Fuhren, welche von
denselben nicht unentgeltlich zu leisten sind.
100 100
Wir genehmigen allergnädigst, daß mit dem Amte Trittau, jedoch nur
bis weiter und jedenfalls nur bis ein allgemeines Gesetz über das Fuhrwe:
sen erlassen werden möchte, eine vom Anfange des Jahres 1836 an gel:
tende Vereinbarung getroffen werden mag, wornach den dortigen Unter:
thanen für alle diejenigen herrschaftlichen Dienstfuhren, zu deren unent:
geltlichen Leistung dieselben nicht verpflichtet sind, eine Vergütung von
64 rbß. à Meile für jedes Paar Vorspannpferde oder eine zweispännige
Fuhr und von der Hälfte für die Rücktour, wenn auf derselben zu herr:
schaftlichen Diensten Personen oder Sachen befördert werden, zugestan:
den wird, und tragen wir unserer Rentekammer allergnädigst auf, das in
dieser Angelegenheit weiter Erforderliche zu veranlassen.
Gisselfeld, den 4ten Oct. 1840.
1840.
4. Oct.
106.
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