Royal Resolution concerning the compensation to be granted to the subjects of the Trittau district for royal service transports which they are not obliged to perform gratuitously.
1840-10-04 · Königl. Resolution · 1840 · 1840_10_04
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281 106. Königl. Resolution, betr. die den Untergehörigen des Amts Trittau zu bewilligende Vergütung für diejenigen side den Königl. Dienst betreffenden Fuhren, welche von denselben nicht unentgeltlich zu leisten sind. 100 100 Wir genehmigen allergnädigst, daß mit dem Amte Trittau, jedoch nur bis weiter und jedenfalls nur bis ein allgemeines Gesetz über das Fuhrwe: sen erlassen werden möchte, eine vom Anfange des Jahres 1836 an gel: tende Vereinbarung getroffen werden mag, wornach den dortigen Unter: thanen für alle diejenigen herrschaftlichen Dienstfuhren, zu deren unent: geltlichen Leistung dieselben nicht verpflichtet sind, eine Vergütung von 64 rbß. à Meile für jedes Paar Vorspannpferde oder eine zweispännige Fuhr und von der Hälfte für die Rücktour, wenn auf derselben zu herr: schaftlichen Diensten Personen oder Sachen befördert werden, zugestan: den wird, und tragen wir unserer Rentekammer allergnädigst auf, das in dieser Angelegenheit weiter Erforderliche zu veranlassen. Gisselfeld, den 4ten Oct. 1840. 1840. 4. Oct. 106. .89
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