Circular concerning the freight post tariff for stapled or bound printed matter.
1841-04-03 · Circulair · 1841 · 1841_04_03
OCR transcription
85 50. Circulair, betr. die Frachtposttare für geheftete oder ein- gebundene Drucksachen. Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch Folgendes zur Nachricht und Nachachtung zu erkennen gegeben: Da die Generalpostdirection in Er: fahrung gebracht hat, daß mehrere Königl. Postcomtoire die im Regula: tive zur Frachtposttare vom 9ten Dec. 1836 enthaltene Bestimmung, wo: nach für gedruckte Sachen nur die Hälfte der regulativmäßigen Comtoir: gebühren zu erheben ist, bei gehefteten oder eingebundenen Drucksachen nicht in Anwendung bringen, sondern für dergleichen gedruckte Sachen den vollen Betrag der Gebühren berechnen, so wird dem Königl. Post: comtoir hiedurch eröffnet, daß die vorgedachte Bestimmung für alle ge: druckte Sachen ohne Ausnahme geltend, und demnach auch bei Fracht: postversendungen von gehefteten und gebundenen Büchern, anzuwen: den ist. Generalpostdirection, den 3ten April 1841. 1841. 3. April. 50.
Notes
No notes yet.