Circular concerning the weight notation and separate listing of postage for Prussian transit mail items.

1841-08-14 · Circulair · 1841 · 1841_08_14

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1841.
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Briefes überschreiten, muß das Gewicht auf dem Briefe selbst und in der
14. Aug. Karte bemerkt werden. Jeder zur Fahrpost gehörige Brief mit Werth:
Einlagen muß, wenn derselbe auch nicht das Gewicht des einfachen Brie:
fes erreicht, genau gewogen und das Gewicht auf dem Briefe und in der
Karte angegeben werden. Das Gewicht aller Geld und Packetsendun
gen muß gleichfalls auf der Adresse und in der Karte bemerkt werden.
4) Das inländische Porto sowohl als das Preußische Transitporto und
das Porto von der Preußischen Grenze nach dem Bestimmungsorte für Brief:
und Fahrpostsendungen ist getrennt für sich in den Karten und zwar in
Reichsbankgeld anzuführen, zu welchem Behufe das ausländische Porto vor:
her nach der dem Königl. Postcomtoir zugestellten Reductions: Tabelle von
Silbergroschen in Reichsbankgeld zu reduciren ist. Indem wir dem Kd:
nigl. Postcomtoir übrigens aufgeben, in vorkommenden Fällen die in der
sub No. 2. gedachten Portotare enthaltenen Bestimmungen und Vor:
schriften, soweit dieselben in Anwendung zu bringen sind, aufs Genaueste
zu beobachten, fügen wir hinzu, daß vorgedachte Veranstaltung sogleich
in Anwendung gebracht werden könne. god
Generalpostdirection, den 14ten August 1841. gman b
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