Circular concerning the weight notation and separate listing of postage for Prussian transit mail items.
1841-08-14 · Circulair · 1841 · 1841_08_14
OCR transcription
1841. 132. 188 Briefes überschreiten, muß das Gewicht auf dem Briefe selbst und in der 14. Aug. Karte bemerkt werden. Jeder zur Fahrpost gehörige Brief mit Werth: Einlagen muß, wenn derselbe auch nicht das Gewicht des einfachen Brie: fes erreicht, genau gewogen und das Gewicht auf dem Briefe und in der Karte angegeben werden. Das Gewicht aller Geld und Packetsendun gen muß gleichfalls auf der Adresse und in der Karte bemerkt werden. 4) Das inländische Porto sowohl als das Preußische Transitporto und das Porto von der Preußischen Grenze nach dem Bestimmungsorte für Brief: und Fahrpostsendungen ist getrennt für sich in den Karten und zwar in Reichsbankgeld anzuführen, zu welchem Behufe das ausländische Porto vor: her nach der dem Königl. Postcomtoir zugestellten Reductions: Tabelle von Silbergroschen in Reichsbankgeld zu reduciren ist. Indem wir dem Kd: nigl. Postcomtoir übrigens aufgeben, in vorkommenden Fällen die in der sub No. 2. gedachten Portotare enthaltenen Bestimmungen und Vor: schriften, soweit dieselben in Anwendung zu bringen sind, aufs Genaueste zu beobachten, fügen wir hinzu, daß vorgedachte Veranstaltung sogleich in Anwendung gebracht werden könne. god Generalpostdirection, den 14ten August 1841. gman b gino mad dj ai sind mbli
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