Circular concerning the patent regarding 'Wochenwagen' (weekly coaches).
1841-09-25 · Circular · 1841 · 1841_09_25
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1841. 25. Sept. 157. 190 Git 19 157. Circulair, betr. das Patent wegen der Wochenwagen. Bei Zustellung von zwei Exemplaren eines allerhöchsten Patents vom 13ten d. M., betreffend die sogenannten Wochenwagen und deren Führer, fügt die Generalpostdirection Folgendes hinzu: 1) Zur Verdeutlichung der Bestimmung sub No. 2., daß die daselbst angegebene Nachtzeit nicht in der den Wochenfuhrleuten zum Aufenthalte an Stationsorten gesetzten Zeitfrist von 12 Stunden einbegriffen seyn solle, wird beispielsweise angeführt, daß, wenn ein Wochenfuhrmann des Vormittags 10 Uhr ankommt, die zwölfstündige Frist erst des andern Tages resp. 5 und 8 Uhr Morgens, wenn er Abends 92 Uhr ankommt, des nächsten Tages resp. 43 und 7 Uhr Nachmittags abgelaufen ist, und, wenn die Ankunft des Wochenfuhrmanns in die gedachte Nachtzeit, d. i. zwischen 10 Uhr Abends und resp. 5 und 8 Uhr Morgens fällt, die frag: lichen 12 Stunden erst von 5 und 8 Uhr Morgens anzurechnen sind.
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1841. 157. 2149 heit gehört. Kann der Fuhrmann solche Beweisthümer nicht beibringen, 25. Sept. so hat er Stationsgeld zu entrichten; es ist ihm jedoch freigelassen, sich nachher durch Beibringung gehöriger Beweise über die Armuth der qu.- Reisenden bei der Generalpostdirection die Zurückgabe des erlegten Sta: tionsgeldes zu verschaffen. Was die Reisenden betrifft, für welche der Fuhrmann das Stations: geld entrichtet, so bedarf es in Hinsicht Derer, so weit ihre Pässe oder son: stige Legitimationen angeht, nicht einer solchen Controle, wie für diejeni: gen, für welche nur Passirzettelgebühr zu erlegen ist. - Die Königl. Poststation hat für jeden derjenigen Wochenfuhrleute, welche zwischen - als dem Abgangs und einem andern Orte als End: orte hin und zurück fahren, ein Buch von den in Rede stehenden einzu: richten, und dasselbe bei erster Fahrt des Wochenfuhrmanns in Gebrauch zu sehen. Wir erwarten den baldigen Bericht Derselben, wann und für welche Wochenfuhrleute die mehrgedachten Bücher zuerst in Gebrauch ge: nommen sind, und zugleich eine Angabe derjenigen Wochenfuhrleute, welche von da nach einem andern Orte hin und zurück fahren, für welche daher als Abgangsort anzusehn ist. (bib m - Generalpostdirection, den 25sten Sept. 1841.
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