Circular decree concerning the franking of letters sent by poor communities in matters of poor relief.

1842-02-10 · Circular Decree · 1842 · 1842_02_10

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28. Circulairverfügung, betr. das Frankiren der Briefe, welche
von den Armencommunen in Armenversorgungs-Angele-
angenheiten abgesandt werden.
In Gemäßheit eines Schreibens der Schleswig: Holstein:Lauenburgischen
Kanzelei wird zur Beseitigung der hinsichtlich der Abhaltung der Porto:
auslagen bei Correspondenzen über Armenversorgungs: Angelegenheiten
entstandenen Zweifel und zur Einführung gleicher Grundsäße im Ver-
hältniß zwischen den Armen und Heimathscommunen in den Herzog:
thümern und in Dänemark hiemit festgesetzt: daß alle Briefe in Armen
versorgungs-Angelegenheiten bei der Absendung zu frankiren, und, wenn
dieß nicht geschehen, die dadurch erwachsenen Portoauslagen von der Ar:
mencommune, welche die Briefe unfrankirt abgesandt hat, zu erstatten
feyen.
Vorstehendes wird Beikommenden in den Herzogthümern Schleswig
und Holstein zur Nachricht und Nachachtung hiedurch bekannt gemacht.
Urkundlich ze. Gegeben in der Schleswig-Holsteinischen Regierung
auf Gottorf, den 10ten Febr. 1842.
23*
1842.
10. Febr.
28.

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