Circular concerning the postage exemption for city magistrates, police masters, court holders, and district bailiffs.

1842-04-30 · Circular · 1842 · 1842_04_30

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tod of
1900 /
82. Circulair, betr. die Portofreiheit der Stadtmagistrate,
Polizeimeister, Gerichtshalter und Landvögte.
Auf desfällige allerunterthänigste Vorstellung der Generalpostdirection
haben Se. Majestät der König allerhöchst zu genehmigen geruhet, daß den
Stadtmagistraten, den Polizeimeistern, den Gerichtshaltern der adeligen
Güter, und den nicht schon attestberechtigten Landvogten in den Herzog:
thümern Schleswig und Holstein die Portofreiheit für ihre Correspondenz
in Angelegenheiten des Königl. Dienstes auf die Weise allergnädigst be:
willigt werden möge, daß sie in Zukunft befugt seyn sollen, die an sie ein:
gehenden und von ihnen abzusendenden Briefe gedachter Art durch Aus:
stellung von Attesten in der vorgeschriebenen Form vom Porto zu befreien.
Welches hiedurch dem Königl. Postcomtoir zur Nachricht und Nach:
achtung mitgetheilt wird.
Generalpostdirection *), den 30sten April 1842. NC Joh
*) Unterm 13ten Mai 1842 ist den Magistraten, Polizeimeistern, Gerichtshaltern
und Landvogten das Nöthige von der Schlesw. Holst. Regierung mitgetheilt, sowie
unterm 13ten Sept. 1842 das Oberpräsidium in Altona zur weiteren Mittheilung
an den dortigen Magistrat hievon in Kenntniß gefeßt ist.
59*
1842.
30. April.
82.

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