123. Patent, concerning the tariffing of letters regarding private matters to and from the Royal Government Colleges in Copenhagen. 124. Patent, concerning a modification of the prohibition contained in § 8 of the ordinance of November 7, 1781, regarding sending packages under 40 pounds in weight, as well as money, by means other than the regular postal services.
1842-07-04 · Patent · 1842 · 1842_07_04
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527 123. Patent, betr. die Tarirung der eine Privatsache angehen- den Briefe von und an die Königl. Regierungscollegien in Kopenhagen. Se. Majestät der König haben auf allerunterthänigste Vorstellung der Generalpostdirection unterm 24sten v. M. allergnädigst zu genehmigen geruhet: Daß in dem Porto für alle eine Privatsache angehenden Briefe, welche Privatpersonen oder öffentliche Behörden an die Königl. Regie: rungs: und Landescollegien in Kopenhagen, und diese hinwiederum an Privatpersonen oder öffentliche Behörden absenden, eine Ermäßigung dahin eintreten möge, daß selbige bis auf ein Gewicht von voll 12 Loth nur als einfache Briefe angesehen und tarirt werden sollen. Welches hiedurch Allen, die es angeht, zur Nachricht und Nachach: tung bekannt gemacht wird. Königl. Generalpostdirection zu Kopenhagen, den 4ten Juli 1842. asdroit onde 124. Patent, betr. eine Modification des in der Verordnung and vom 7ten Nov. 1781 §. 8. enthaltenen Verbots, Packete unter 40 Pfd. Gewicht, sowie Gelder, mit andrer Ge- legenheit als den ordentlichen fahrenden Posten zu ver- senden. Se. Majestät der König haben auf allerunterthänigste Vorstellung der Generalpostdirection unterm 24sten v. M. allergnädigst zu genehmigen geruhet: Daß die in der Verordnung vom 7ten Nov. 1781 §. 8. enthaltene Bestimmung, wornach alle Packete unter 40 Pfd. nur durch die ordent: lichen fahrenden Posten befördert werden sollen, dahin modificirt wer den möge, daß es jedem freistehen soll, an denjenigen Tagen, an welchen 1842. 4. Jul. 123. 1842. 4. Jul. 124.
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1842. 4. Jul. 124. 528 eine fahrende Post vom Absendungsorte nicht abgeht, sich zur Versen: dung seiner Gelder und Sachen, lose Briefe ausgenommen, einer be: liebigen Beförderung zu bedienen. andinsdo? Welches hiedurch Allen, die es angeht, zur Nachricht und Nachach: tung bekannt gemacht wird. u dod gined shippin Königl. Generalpostdirection zu Kopenhagen, den 4ten Juli 1842. :dupe
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