123. Patent, concerning the tariffing of letters regarding private matters to and from the Royal Government Colleges in Copenhagen. 124. Patent, concerning a modification of the prohibition contained in § 8 of the ordinance of November 7, 1781, regarding sending packages under 40 pounds in weight, as well as money, by means other than the regular postal services.

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123. Patent, betr. die Tarirung der eine Privatsache angehen-
den Briefe von und an die Königl. Regierungscollegien
in Kopenhagen.
Se. Majestät der König haben auf allerunterthänigste Vorstellung der
Generalpostdirection unterm 24sten v. M. allergnädigst zu genehmigen
geruhet:
Daß in dem Porto für alle eine Privatsache angehenden Briefe,
welche Privatpersonen oder öffentliche Behörden an die Königl. Regie:
rungs: und Landescollegien in Kopenhagen, und diese hinwiederum an
Privatpersonen oder öffentliche Behörden absenden, eine Ermäßigung
dahin eintreten möge, daß selbige bis auf ein Gewicht von voll 12 Loth
nur als einfache Briefe angesehen und tarirt werden sollen.
Welches hiedurch Allen, die es angeht, zur Nachricht und Nachach:
tung bekannt gemacht wird.
Königl. Generalpostdirection zu Kopenhagen, den 4ten Juli 1842.
asdroit onde
124. Patent, betr. eine Modification des in der Verordnung
and vom 7ten Nov. 1781 §. 8. enthaltenen Verbots, Packete
unter 40 Pfd. Gewicht, sowie Gelder, mit andrer Ge-
legenheit als den ordentlichen fahrenden Posten zu ver-
senden.
Se. Majestät der König haben auf allerunterthänigste Vorstellung der
Generalpostdirection unterm 24sten v. M. allergnädigst zu genehmigen
geruhet:
Daß die in der Verordnung vom 7ten Nov. 1781 §. 8. enthaltene
Bestimmung, wornach alle Packete unter 40 Pfd. nur durch die ordent:
lichen fahrenden Posten befördert werden sollen, dahin modificirt wer
den möge, daß es jedem freistehen soll, an denjenigen Tagen, an welchen
1842.
4. Jul.
123.
1842.
4. Jul.
124.

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1842.
4. Jul.
124.
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eine fahrende Post vom Absendungsorte nicht abgeht, sich zur Versen:
dung seiner Gelder und Sachen, lose Briefe ausgenommen, einer be:
liebigen Beförderung zu bedienen.
andinsdo?
Welches hiedurch Allen, die es angeht, zur Nachricht und Nachach:
tung bekannt gemacht wird. u dod gined shippin
Königl. Generalpostdirection zu Kopenhagen, den 4ten Juli 1842.
:dupe

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