140. Circular, concerning a more detailed regulation regarding postage relations with Prussia. 141. Circular, concerning declarations for freight postal shipments to Austria. 142. Circular, concerning the provision of extra post carriages for the transport of the Governor on official journeys.

1842-08-13 · Circulair · 1842 · 1842_08_13

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1842.
13. Aug.
140.
1842.
a i minimo di vinil mid mot? (
140. Circulair, betr. eine nähere Bestimmung hinsichtlich der
Portoverhältnisse mit Preußen.
Ap
Nach einer desfallsigen Mittheilung des Königl. Preußischen Postwesens
ist die nach unserm Circulair vom 13ten März v. J. pass. 9. bisher statt:
gefundene Erhebung des einfachen Porto's für den zurückfolgenden Schein
über die richtige Bestellung der nach den Königl. Preußischen Staaten
versandt werdenden recommandirten Briefe aufgehoben worden, und es
ist daher für die gedachten Briefe das Preußische Porto wie für gewöhn:
liche Briefe nach Maaßgabe des Gewichts zu erheben. mingid
Wovon das Königl. Postcomtoir hiedurch zur Nachricht und Nach:
achtung in Kenntniß gesetzt wird.
Generalpostdirection, den 13ten Aug. 1842.
10 me
141. Circulair, betr. die Declarationen bei Frachtpostversen-
13. Aug. Dungen nach Destreich.
#1410
081
081
Bufolge einer desfalls hieselbst eingegangenen Nachricht müssen die von
den Königl. Dänischen Staaten, als außerhalb des Deutschen Zollver:
eins, nach dem K. K. Destreichischen Staaten bestimmten Frachtpostver:
sendungen mit zwei Declarationen und einem Frachtbriefe, welche gehörig
numerirt seyn müssen und deren Vorhandensenn in der Postkarte genau an
zumerken ist, versehen seyn.

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In den Declarationen, wovon das eine Exemplar von dem Austritts:
Zollamte des gedachten Vereins als Beleg zurückbehalten wird, muß der
Name und Wohnort des Absenders, sowie auch des Empfängers, die
Zahl der Packete und Verschläge, und die Gattung jedes derselben für
fich abgesondert angegeben werden.
Vorstehendes wird dem Königl. Postcomtoir zur Nachricht und Nach:
achtung in vorkommenden Fällen hiedurch eröffnet.
Generalpostdirection, den 13ten Aug. 1842.
midnije ban
142. Circulair, betr. die Abgebung von Extrapostfuhren zur
loste Beförderung des Statthalters auf Dienstreisen.
Bufolge allerhöchster Resolution vom 5ten d. M. werden zur Beschleuni
gung der Dienstreifen des Statthalters in den Herzogthümern Schleswig
und Holstein künftig Vorspannpferde und Fuhren auf desfällige directe
Requisition des Statthalters bei den Königl. Ertrapoststationen gegen
Bezahlung nach der Extraposttare abzugeben seyn.
Hievon wird die Königl. Poststation in Beziehung auf das Circulair
vom 11ten April 1840, welches demnach in diesem Falle keine Anwen
dung findet, zur Nachachtung mit dem Hinzufügen in Kenntniß gesetzt,
daß die desfälligen Kosten unter Anlegung der schriftlichen Requisitionen
des Statthalters im Ertracte gehörig zur Ausgabe zu stellen sind.
Generalpostdirection, den 13ten Aug. 1842.
o opted islen
doplo) dair an
1842.
13. Aug.
141.
1842.
13. Hug.
142.

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