140. Circular, concerning a more detailed regulation regarding postage relations with Prussia. 141. Circular, concerning declarations for freight postal shipments to Austria. 142. Circular, concerning the provision of extra post carriages for the transport of the Governor on official journeys.
1842-08-13 · Circulair · 1842 · 1842_08_13
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1842. 13. Aug. 140. 1842. a i minimo di vinil mid mot? ( 140. Circulair, betr. eine nähere Bestimmung hinsichtlich der Portoverhältnisse mit Preußen. Ap Nach einer desfallsigen Mittheilung des Königl. Preußischen Postwesens ist die nach unserm Circulair vom 13ten März v. J. pass. 9. bisher statt: gefundene Erhebung des einfachen Porto's für den zurückfolgenden Schein über die richtige Bestellung der nach den Königl. Preußischen Staaten versandt werdenden recommandirten Briefe aufgehoben worden, und es ist daher für die gedachten Briefe das Preußische Porto wie für gewöhn: liche Briefe nach Maaßgabe des Gewichts zu erheben. mingid Wovon das Königl. Postcomtoir hiedurch zur Nachricht und Nach: achtung in Kenntniß gesetzt wird. Generalpostdirection, den 13ten Aug. 1842. 10 me 141. Circulair, betr. die Declarationen bei Frachtpostversen- 13. Aug. Dungen nach Destreich. #1410 081 081 Bufolge einer desfalls hieselbst eingegangenen Nachricht müssen die von den Königl. Dänischen Staaten, als außerhalb des Deutschen Zollver: eins, nach dem K. K. Destreichischen Staaten bestimmten Frachtpostver: sendungen mit zwei Declarationen und einem Frachtbriefe, welche gehörig numerirt seyn müssen und deren Vorhandensenn in der Postkarte genau an zumerken ist, versehen seyn.
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557 In den Declarationen, wovon das eine Exemplar von dem Austritts: Zollamte des gedachten Vereins als Beleg zurückbehalten wird, muß der Name und Wohnort des Absenders, sowie auch des Empfängers, die Zahl der Packete und Verschläge, und die Gattung jedes derselben für fich abgesondert angegeben werden. Vorstehendes wird dem Königl. Postcomtoir zur Nachricht und Nach: achtung in vorkommenden Fällen hiedurch eröffnet. Generalpostdirection, den 13ten Aug. 1842. midnije ban 142. Circulair, betr. die Abgebung von Extrapostfuhren zur loste Beförderung des Statthalters auf Dienstreisen. Bufolge allerhöchster Resolution vom 5ten d. M. werden zur Beschleuni gung der Dienstreifen des Statthalters in den Herzogthümern Schleswig und Holstein künftig Vorspannpferde und Fuhren auf desfällige directe Requisition des Statthalters bei den Königl. Ertrapoststationen gegen Bezahlung nach der Extraposttare abzugeben seyn. Hievon wird die Königl. Poststation in Beziehung auf das Circulair vom 11ten April 1840, welches demnach in diesem Falle keine Anwen dung findet, zur Nachachtung mit dem Hinzufügen in Kenntniß gesetzt, daß die desfälligen Kosten unter Anlegung der schriftlichen Requisitionen des Statthalters im Ertracte gehörig zur Ausgabe zu stellen sind. Generalpostdirection, den 13ten Aug. 1842. o opted islen doplo) dair an 1842. 13. Aug. 141. 1842. 13. Hug. 142.
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